Kosovo, Kurdistan, Öcalan und Pinochet

Das Strafgesetzbuch hält in Paragraph 80 fest: ”Wer einen Angriffskrieg, an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.” Weiterlesen