Mühlenplatzzentrum gefährdet Arbeitsplätze

Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. Das gilt auch, wenn man formal rechtzeitig kommt. Das mußte auch die KARSTADT-AG erfahren, die nach der Offenlage des Bebauungsplanes Mühlenplatz einen Einspruch an die Stadtverwaltung schickte.

Was im Baugesetzbuch so vorgesehen ist, den BürgerInnen nach der Offenlage die Möglichkeit zu geben, ihre Meinung darzustellen und damit ein erneutes Nachdenken der PolitikerInnen zu bewirken, entspricht noch lange nicht der politischen Realität. Hatten sich die PolitikerInnen doch längst auf den neuen Konsumtempel auf dem Mühlenhof festgelegt. Doch wogegen sprach sich der Karstadt-Konzern aus? „Vielmehr ist bei Realisierung der vorgesehenen Einzelhandelsflächen zu befürchten, daß es zu einem sog. trading-down und zu Wettberwerbs-verdrängungen im Einzelhandel kommen wird. Gegenwärtig ist eine zunehmende „Torschlußpanik“ vieler Städte zu beobachten, die glauben, Verkaufsflächen erweitern zu müssen, damit nicht noch mehr Kaufkraft in das Umland abfließt bzw. wieder zurückgeholt wird. (…) Das bedeutet, daß neue Verkaufsflächen mit quantitativen und damit qualitativen Verlusten auf vorhandenen Verkaufsflächen „bezahlt“ werden. (…) Schließungen von Einzelhandelsgeschäften dürften demzufolge in Solingen bei Realisierung des Ansiedlungsvorhabens zu befürchten sein.“

Karstadt befürchtet insbesondere die Ansiedlung eines SB-Warenhauses im neuen Zentrum und weist auf drohende Arbeitsplatzverluste in Solingen hin: „Dies hat als Ergebnis eine Verringerung des Arbeitsplatzangebotes im Einzelhandel zur Folge (…). Dabei werden insbesondere Arbeitsplätze entfallen, die im Vergleich zu den neugeschaffenen Arbeitsplätzen durch einen qualifizierteren Ausbildungsstand und durch eine bessere Bezahlung gekennzeichnet sind.“

Doch es kam, wie es kommen mußte, die Bezirksvertretung beschloß mit SPD, CDU und FDP gegen den grünen Bezirksvertreter den Bebauungsplan als Satzung festzulegen.

Dietmar Gaida