Aus der Praxis des Ausländeramtes

Gerade um die benachteiligtesten AusländerInnen, die Asylbewerberlnnen, kümmert sich kaum jemand. Auch für den neugewählten Ausländerbeirat sind Asylsuchende kein Thema. So ist es kein Wunder, wenn sich die Behörden gerade Asylsuchenden gegenüber am gleichgültigsten verhalten. Ein Asylbewerber hat hier nur Pflichten und keine Rechte.
Trotz der Überfüllung aller Heime meldet das Sozialamt, es habe noch freie Plätze in den Flüchtlingsheimen. Dabei leben immer noch in einigen Zimmern bis zu elf Menschen. Weiterhin gibt es große Säle, z.B. an der Bahnhofsstraße, in denen noch mehr Menschen ohne Privatsphäre zusammenleben müssen. Manche anerkannten AsylbewerberInnen leben seit zehn Jahren im Heim, weil sie keine Privatwohnungen finden. Um der Überbelegung in den Heimen entgegenzuwirken, könnten viele Flüchtlinge durch einen Wohnberechtigungsschein in Sozialwohnungen unterkommen – dies ist besonders wichtig für Familien mit Kindern. Da das Wohnungsamt aber nicht darüber informiert ist, daß in viele Länder wegen der politischen Situation überhaupt nicht abgeschoben werden darf, erteilt es den Asylbewerberlnnen aufgrund ihres schlechten Aufenthaltsstatus keinen Wohnberechtigungsschein.
Ein weiteres wichtiges Problem der Asylbewerberlnnen in Solingen ist die Praxis der Solinger Ausländerbehörde, den Asylbewerberlnnen nur drei Monate Aufenthaltsgestattung zu gewähren. In Wuppertal und anderen Städten wird den Asylbewerberlnnen in der Regel eine sechsmonatige Aufenthaltsgestattung erteilt. Die kurze Aufenthaltsgestattung in Solingen verhindert in vielen Fällen, daß Flüchtlinge eine Arbeit bekommen. Auch das Programm „Arbeit statt Sozialhilfe” ist so für die Flüchtlinge kaum zu erreichen. Da die Arbeitgeber kein Interesse haben, Menschen mit derart kurzen Aufenthaltsberechtigungen einzustellen, wirkt dies quasi als Arbeitsverbot.

Charly und Jules