Immer mehr Hilfeempfänger unter dem Existenzminimum

30% der Bedarfsgemeinschaften wohnen zu teuer

1237 von etwa 8.000 Bedarfsgemeinschaften im Arbeitslosengeld-II-Bezug müssen aus eigenen Mitteln einen Teil der Miete selbst tragen, weil ihre Wohnungen nicht angemessen, also nach den örtlichen Regel-ungen zu teuer sind. Für weitere 1.160 Bedarfsgemeinschaften, die in nicht angemessenen Wohnungen leben, übernimmt das Jobcenter die höhere Miete. Diese Zahlen legte das Jobcenter jetzt dem Sozialausschuss vor. Nachdem das Jobcenter noch Anfang des Jahres von etwa 1.000 Bedarfsgemeinschaften gesprochen hatte, die in nicht angemessenen Wohnraum leben würden, hatten die Grünen aufgrund der Erfahr-ungen im Solinger Arbeitslosenzentrum SALZ diese Zahlen bezweifelt und eine genaue Überprüfung durchgesetzt. Dass jetzt 30 Prozent der Bedarfsgemeinschaften in nicht angemessenem Wohnraum leben und dabei 15% zur Miete aus ihrem knappen Budget selbst zuzahlen müssen, ist sozialpo-litisch unerträglich. Rechnet man die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs-unfähigkeit hinzu und berücksichtigt, dass eine Bedarfsgemeinschaft aus durch-schnittlich 1,9 Personen besteht, so werden durch die völlig an der Realität vorbeigehenden Höchstmieten unserer Regelung der Unterkunftskosten geschätzte 2.600 Personen weit unter das Existenzminimum gebracht. Martina Zsack-Möllmann, die Vorsitzende des Sozialausschusses, stellt fest, dass angesichts solcher Zahlen eine dringende und transparente Überarbeitung des sogenannten Schlüssigen Konzeptes, welche die Angemessenheit der Höchstmieten für Hilfeempfänger festlegt, notwendig ist. Die Verwaltung sagte dies zum 1.1.2018 zu. Angesichts der aktuellen, drastischen Mieterhöhungen bei großen privaten Wohn-ungsbauunternehmen wie LEG und Grand City, sowie steigenden Nebenkosten vor allem beim Wasser wird eine erhebliche Nachbesserung an die Realität erwartet. Die VertreterInnen von FDP und CDU im Sozialausschuss bezeichneten allerdings diese Verhältnisse, wonach tausende Menschen in dieser Stadt durch die Regelung der Angemessenheit bei den Unterkunftskosten mit knapp 300 Euro im Monat leben müssen, als nicht dramatisch bzw. nicht beunruhigend.

Frank Knoche