Bundestag verabschiedete Gesetz zu Cannabis als Medizin

Nach langer Diskussion hat der deutsche Bundestag am 19.1 2017 einstimmig das Ge­setz zur medizinischen Verwendung von Cannabis verabschiedet.
Bisher musste man eine Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb von Cannabis durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizin beantragen. Eine Genehmigung für diese Ausnahmeregelungen haben bisher lediglich 400 Menschen in Deutschland für etwa 30 unterschiedliche Krankheiten bekommen. Zu den fünf wichtigsten Diagnosen gehören Chronische Schmerzen, Multiple Sklerose, das Tourette-Syndrom, Depressive Störungen und ADHS. Evaluiert und bestätigt sind auch große Erfolge bei der Bekämpfung von Nebenwirkungen bei Chemo-Therapien zur Krebsbehandlung.
Die Krankenkassen haben die Kosten für eine Behandlung bisher nicht übernehmen müssen.
Ab März 2017 soll Cannabis endlich relativ einfach vom Arzt verschrieben und von den Krankenkassen bezahlt werden können.
Der Deutsche Hanfverband, der sich seit Jahren für dieses Ziel eingesetzt hat, sieht trotz Kritik am Detail einen großen Fortschritt für Patienten und auch Ärzte.

(Quelle: Deutscher Hanfverband)