Das Strafgesetzbuch hält in Paragraph 80 fest: ”Wer einen Angriffskrieg, an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.”
Die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte Kriegsdienstgegner (DFG-VK) sieht diesen Straftatbestand, seit der Bundestag für eine Beteiligung der Bundeswehr an der NATO-Luftüberwachung Jugoslawiens, sowie die Entsendung von Bundeswehrsoldaten als Teil der Schnellen Eingreiftruppe nach Mazedonien gestimmt hat, als gegeben an und hat Strafanzeige gestellt. Die PDS, welche als einzige Fraktion gegen den Einsatzbefehl stimmte, plant ähnliche Widerstandsmaßnahmen. Monika Knoche, die einzige Bundestagsabgeordnete der Grünen, welche ebenfalls mit Nein votierte, weist darauf hin, daß die Politik der Anerkennung Kroatiens und der Stärkung der dortigen reaktionären Kräfte zu einer eindeutigen Feindzuschreibung und selektiven Wahrnehmung geführt hat. ”Die Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen der kroatischen Regierungsseite hat man immer als weniger dramatisch empfunden als die der serbischen. Bei der UCK fragt man schon heute gar nicht mehr danach, wer die eigentlich sind.”
Das die UCK einen ethnisch reinen, albanischen Staat Kosovo durchsetzen will, wird zwar verbal von allen Seiten mißbilligt. Insgeheim jedoch wurde die kosovo-albanische Rebellenarmee auch mit deutschen Waffen aufgerüstet. Albanien wurde in den letzten Jahren bewußt mit deutscher Militärhilfe zum NATO-Brückenkopf gegen Milosovics Jugoslawien ausgebaut. Immer mehr Beobachter der Krisenregion glauben, daß es schon längst nicht mehr darum geht, Milosovic zu zwingen, die Autonomie des Kosovos wieder herzustellen. ”Serbien soll sterb(i)en”, damit auf dem Balkan eine staatliche Neuordnung im Sinne der NATO durchgesetzt werden kann. Wenn es einzig um Autonomie und Menschenrecht ginge, dann stellt sich doch die Frage: Warum im Kosovo und nicht in Kurdistan? Darf der türkische Staat den Kurden ihre Autonomie vorenthalten und Völkermord betreiben, weil er als NATO-Partner und enger Verbündeter der USA deren geo-strategische Sichererheitsbedürfnisse in Osteuropa garantiert? Sind Menschenrechte so opportunistisch teilbar?
Regelrecht ekelhaft ist auch die unterschiedliche Behandlung der Auslieferungsbestrebungen von Öcalan und Pinochet. Während die USA die englische Regierung unter Druck setzt, Pinochet nicht an Spanien auszuliefern und unversehrt zurück nach Chile zu schicken, soll Öcalan in der Türkei womöglich zum Tode verurteilt werden. Öcalan, der als Führer der PKK sicherlich Verbrechen zu verantworten hat (ähnlich wie die Friedensnobelpreisträger Arafat als Führer der PLO und Mandela als Chef des ANC), hat im Gegensatz zu Pinochet einen Befreiungskampf für sein Volkes angeführt. Pinochet hat den friedlichen und erfolgreichen Befreiungskampf des chilenischen Volkes im Interesse des CIA und der Superreichen seines Landes blutig niedergeschlagen.
H.O. Bones