Helft den Flüchtlingen im Kirchenasyl!

Am Sonntag, den 22.11.98, hat eine Gruppe von 27 kurdischen Flüchtlingen in der Wuppertaler Gemarker Kirchengemeinde (sog. City-Kirche in Barmen, Zwinglistraße) um Zuflucht gebeten. Die Gruppe besteht aus 15 Erwachsenen und 12 Kindern. Ihre Lage ist sehr verzweifelt; ihre Asylanträge wurden abgelehnt, so daß sie jetzt ganz aktuell von Abschiebung bedroht sind. In ihrer Erklärung vom 22.11. schreiben sie: „Wir haben erfahren, daß die Antoniterkirche in Köln und viele andere Kirchen den Flüchtlingen geholfen, zu ihnen gehalten und nicht die Polizei geholt haben, deshalb sind auch wir in eine Kirche gegangen.“

Sie beziehen sich damit auf die Protestform des sog. Wanderkirchenasyls, die seit dem Februar, von Köln ausgehend, sich in ganz NRW ausgebreitet hat: In inzwischen 70 evangelischen und katholischen Gemeinden wurde kurdischen Flüchtlingen, rotierend meist für jeweils 4 Wochen Zuflucht gewährt; die Flüchtlingsgruppen umfaßten dabei 10 bis 30 Personen; insgesamt befinden sich zur Zeit ca. 230 Flüchtlinge im Wanderkirchenasyl, und es gibt eine lange Warteliste. Die 27 nach Wuppertal gekommenen Flüchtlinge sahen sich so unmittelbar von Abschiebung bedroht, daß sie nicht warten konnten. Deshalb unternahmen sie diesen Schritt, die Gemarker Gemeinde direkt um Zuflucht zu bitten. Dabei wird aus ihrer Erklärung auch klar, daß sie einerseits die Gemeinde um Schutz und Zuflucht bitten und sich andererseits an die Regierung wenden mit der Aussage: „Es darf keine Abschiebungen in die Türkei geben! Wir müssen wieder legalisiert werden!“

Die Reaktion der Gemeinde war zunächst positiv; Pfarrer Sprengler: „Voraussichtlich werden wir ihnen länger eine Bleibe anbieten.“ Anders fiel dann der Beschluß des Presbyteriums (gewähltes Leitungsgremium der Gemeinde) vom Montag, den 23.11., aus: Ein weiterer Aufenthalt werde davon abhängig gemacht, ob die Flüchtlinge einer Einzelfallprüfung zustimmen. M. E. ist dieser Beschluß darauf zurückzuführen, daß auf der Presbyteriumssitzung der Landeskirchenrat für Flüchtlingsfragen Herr Gutheil anwesend war, der ein bekannter Gegner des Wanderkirchenasyls und Befürworter dieser Einzelfallprüfungen ist. Die Flüchtlinge lehnten die Einzelfallprüfung ab, wie dies auch die oben erwähnten 230 Flüchtlinge tun. Sie begründen ihre Ablehnung damit, daß sie sich nicht auseinanderdividieren lassen wollen, und damit, daß sie einer Gruppenverfolgung unterliegen; sie wurden und werden in der Türkei verfolgt, weil sie KurdInnen sind, und sie werden besonders stark verfolgt, wenn sie als abgelehnte AsylbewerberInnen aus Deutschland in die Türkei abgeschoben werden – unabhängig von ihrem jeweiligen Einzelschicksal.

Am Dienstag gab es dann ein sehr langes und intensives Gespräch zwischen den Flüchtlingen und den Presbytern. Daraufhin erklärte Pfarrer Sprengel in einer Pressekonferenz am Mittwoch die neue Beschlußlage: Es gelte zwar die Beschlußlage vom Montag, andererseits werde man keine Zwangsmaßnahmen zur Räumung einleiten, man habe die Flüchtlinge nicht ausdrücklich aufgefordert zu gehen, und man fühle sich außerdem weiter für die Versorgung der Menschen verantwortlich. Dieser „Duldungsbeschluß“ brachte für die Flüchtlinge und die UnterstützerInnen eine gewisse Entspannung und Beruhigung.

Wie kann mensch die Flüchtlinge unterstützen? Zum einen ist es wichtig, sich bei der SPD und den Grünen dafür einzusetzen, daß einzelne PolitikerInnen sowie Gremien, sich für einen Abschiebestopp in die Türkei aussprechen. Sodann sind Veranstaltungen sinnvoll, auf denen über die Situation in der Türkei und über die Lage der kurdischen Flüchtlinge hier informiert wird. Nützlich sind auch Solidaritätsschreiben an die Gemeinde und an die Flüchtlinge (City-Kirche Barmen, Zwinglistr. 5, 42275 Wuppertal, Tel.: 2553010). Darüberhinaus ist zu überlegen, ob es in Solingen Gemeinden gibt, die sich vorstellen können, Flüchtlingen Zuflucht zu geben. Wer Geld spenden möchte: zum einen für das Unterstützungsplenum für Kirchenzuflucht (Spendenkonto Freie Medien e.V., Konto Nr.470834-437, Postbank Essen BLZ 36010043, Stichwort Kirchenzuflucht) oder für die Gruppe „Kein Mensch ist illegal“ (Antirassistische Initiative Wuppertal e.V., Stichwort „kein Mensch ist illegal“, Konto 950899, Stadtsparkasse Wuppertal, BLZ 33050000).

Bernhard Fedler
von der Gruppe „Kein Mensch ist illegal“,
c/o Informationsbüro Nicaragua,
Postf.. 101320, 42013 Wuppertal