Da wird der Jux zur Dollerei

Am Gymnasium Vogelsang gibt es zur Zeit den Versuch, die Meinungs- und Pressefreiheit zu unterdrücken. Zwei AbiturientInnen haben für die alljährliche Abizeitung einen Artikel über den Oberstudienrat J. verfaßt, der auf ironische Art und Weise den umstrittenen Lehrer auf die traditionelle ,,Schippe“ nahm.

Herr J. reagierte mit einem anwaltlichen Schreiben, in dem die Autorinnen aufgefordert wurden, einen Widerruf in der nächsten schuleigenen Schülerinnenzeitung zu veröffentlichen. In diesem Schreiben wurde angedroht:
„Sollten Sie dieser Aufforderung wider Erwarten keine Folge leisten, bin ich gehalten, Sie gerichtlich auf Abgabe der Widerrufserklärung in Anspruch zu nehmen”. Einer der beiden AutorInnen war durch dieses Schreiben derart eingeschüchtert daß er die beigefügte Verpflichtung zur Erstellung eines Widerrufes unterschrieben zurücksendete und auch die Anwaltsgebühren (Insgesamt 464 DM) bezahlte Trotzdem kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, da Herr J. und sein Anwalt gegen die zweite Autorin eine Klage mit dem Streitwert von 8.000 DM eingereicht hat; zudem gibt es zur Zeit bereits laufende Gerichtskosten von 615 DM. Die Angeklagte ist gewillt, sich zu verteidigen und schrieb, daß die Kritik „in vielleicht satirischer, jedoch angemessener Form dargestellt war.” Sie ist bereit, das Verhalten des Herrn J. einer öffentlichen Diskussion zu unterziehen. Über den Ausgang berichten wir in der nächsten Ausgabe.

Zapp und Zarapp