Nach dem schrecklichen Brandanschlag am 29. Mai 1993 haben sich viele Menschen in Gruppen, Initiativen und Vereinen zusammengetan, um gemeinsam nach Möglichkeiten zur Verbesserung des Zusammenlebens von MitbürgerInnen mit deutschen und ausländischen Pässen zu suchen.
Dabei entstanden vielfältige Kontakte, und es wurden z. T. intensive Diskussionen darüber geführt, welche Voraussetzungen notwendig sind, um ausländische Mitmenschen schneller in die Solinger Gesellschaft zu integrieren. Als Ergebnis der Gespräche wurde festgestellt, daß dazu neben dem guten Willen sowohl auf Seiten der ausländischen als auch der deutschen MitbürgerInnen u. a. auch die humanitäre und nachvollziehbare Handhabung des Ausländerrechts gehört.
Bei den vielen Kontakten ergaben sich zum Thema ‘Auslegung des Ausländergesetzes in Solingen’ Fragen, von denen einige bis heute von der Solinger Ausländerbehörde nicht ausreichend beantwortet worden sind.
Weiterhin beklagten ausländische MitbürgerInnen, daß einzelne Mitarbeiter der Ausländerbehörde gegenüber AntragstellerInnen nicht immer einen sachlichen Umgangston und die gebotene Höflichkeit finden könnten.
Zur Verbesserung der Situation machen die Unterzeichner der Solinger Ausländerbehörde folgende Vorschläge:
- Veröffentlichung von klaren, nachvollziehbaren Berechnungsmodalitäten zur Feststellung des gemäß §17 AuslG notwendigen Einkommens/Vermögens zur “Sicherstellung des Lebenunterhalts”,
- ausführliche Beratung der ausländischen Mitmenschen bei der Beantragung von Aufenthaltsgenehmigungen oder sonstigen Dokumenten/Bescheinigungen,
- Zulassung von Begleitpersonen/DolmetscherInnen bei Vorsprachen in der Ausländerbehörde und
- Schaffung einer sachlichen und höflichen Gesprächsatmosphäre.
Der Rat der Stadt Solingen wird von den UnterzeichnerInnen darüberhinaus gebeten, eine kommunale Härtefallkomission mit beratender Funktion einzurichten, um in Einzelfällen große menschliche Härten vermeiden zu helfen.
Liste bitte zurück an Helmut Eckermann, Burger Landstr. 19, 42659 Solingen