Fünfundzwanzig Jahre lebt Hiwot Beyene Ghabre – genannt Bene – jetzt schon in Solingen. Der achtundvierzigjährige, in Asmara (Eritrea) geborene Sohn eines Forstbeamten betrieb seit dem 14. März 1987 den Trödelmarkt am Birkenweiher, auf dem Gelände des ehemaligen Kieserling-Parkplatzes. Er war damals auf die Idee gekommen, den am Samstagvormittag ungenutzten Parkplatz anzumieten. Da Kieserling das Gelände bereits an einen städtischen Angestellten verpachtet hatte, schloß Bene mit diesem einen Untermietvertrag ab. Die ersten Jahre verdiente er trotz enormer Arbeit keinen Pfennig und erst in der letzten Zeit warf der Trödelmarkt Gewinn ab. Dies erlaubte dem in Asmara gebürtigen Solinger, der zwei Brüder im Unabhängigkeitskampf seiner Heimat verloren hat und als Flüchtling in die Klingenstadt kam, seinen Vermieter mit einem kleinen Nebenverdienst an dem Geschäft zu beteiligen. Im Juni 1998, nachdem er sich gerade von einem lebensgefährlichen Autounfall einigermaßen erholt hatte, erhielt Bene ein Schreiben des Rechtsanwaltes seines ehemaligen Vermieters und Geschäftspartners, in dem ihm mitgeteilt wurde, daß der Parkplatz inzwischen der Grundstücksentwicklungsgesellschaft Solingen gehöre und diese ihm nur unter der Bedingung den Platz weiter vermieten würde, wenn er nicht mehr an Herrn Hiwot untervermietet. ”Eine Bedingung, auf die die Grundstücksentwicklungsgesellschaft Solingen mbH unter keinen Umständen verzichten wollte, war die, daß es unser Mandant unterläßt, Ihnen das Mietobjekt zur Untermiete oder sonst zur Veranstaltung von Trödelmärkten zu überlassen. Ihre Beteiligung an der Gesamtmaßnahme ist unerwünscht,” heißt es in dem besagten Schriftstück.
Derartig ausgetrickst steht er jetzt vor dem drohenden Ruin, weiß nicht wie lange er sein Lager voller Trödel noch bezahlen soll. Völlig unverständlich ist ihm dabei, daß sein ehemaliger Vermieter und Angestellter jetzt, nachdem der selbst einen Gewerbeschein beantragt hat, sein mühsam aufgebautes Geschäft nun ”im eigenen Namen und für eigene Rechnung betreibt” und dies bereits ohne neuen Vertragsabschluß von der Grundstücksentwicklungsgesellschaft der Stadt ”geduldet” wird.
Der wiederum beruft sich darauf, daß sich die Stadt, aufgrund eines nichtbenannten Verhaltens des Herrn Hiwot weigere, ihn zukünftig an der Veranstaltung von Trödelmärkten zu beteiligen. Allerdings widerspricht dem, daß Bene einen gültigen Gewerbeschein hat und das Wirtschaftsförderungsamt ihm bei der Suche nach einem neuen Platz unterstützen will. Da liegt die Frage natürlich auf der Hand, warum es nicht der alte sein kann, den er elf Jahre erfolgreich und ohne größere Beanstandungen genutzt hat.
Der Erklärungsbedarf liegt bei der Grundstücksentwicklungsgesellschaft der Stadt.
Frank Knoche