Im Rahmen der Förderung einer zukunftsfähigen Entwicklung des Städtischen Klinikums als Maximalversorger in öffentlicher Hand soll zukünftig ein Patientenbeirat zur Qualitätsverbesserung der Patientenversorgung beitragen.
Das Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) sieht dazu folgendes vor: § 140f SGB V Beteiligung von Interessenvertretungen der Patientinnen und Patienten
(1) Die für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen maßgeblichen Organisationen sind in Fragen, die die Versorgung betreffen, nach Maßgabe der folgenden Vorschriften zu beteiligen.
Die Patientenvertreter haben bei bestimmten Entscheidungen ein Mitberatungsrecht in folgenden Gremien:
– Im Landesausschuss der Ärzte und Krank-enkassen nach § 90 SGB V, der für die Bedarfsplanung zur Sicherstellung der ver-tragsärztlichen Versorgung zuständig ist.
– Im Zulassungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen nach § 96 SGB V und im Berufungsausschuss nach § 97 SGB V, soweit Entscheidungen betroffen sind in Zulassungssachen. Die Benennung der Patientenvertreter als sachkundige Personen erfolgt durch die Patientenorganisationen selbst, welche nach der Patientenbeteiligungsverordnung anerkannt sind.
Dem Rat der Stadt Solingen wird dementsprechend schon bald ein Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW – Anregungen und Beschwerden vorliegen. Darin schlägt die Bürgerinitiative Solingen gehört uns! dem Rat der Stadt Solingen vor, folgendes zu beschließen:
1. Den dauerhaften Wegfall der jährlichen
Abgabe des Städtischen Klinikums Solingen
in Höhe von 500.000 an die Stadt Solingen.
Die Beiträge der Patienten an die Krankenkassen für stationäre Behandlungen dürfen nicht zur Finanzierung des städtischen Haushalts verwendet werden.2. Zur Qualitätsverbesserung der Patienten-
versorgung soll im Städtischen Klinikum
Solingen ein Patientenbeirat installiert werden.
Wünsche und Anregungen der Patienten in sozialen, psychischen und ethischen Fragen müssen bei einer Behandlung mehr berücksichtigt werden, um ein bestmögliches medizinisches, psychisches und soziales Behandlungsergebnis zu erzielen.
Um die Vollversorgung in der Nähe des Wohnortes der Patienten dauerhaft zu unterstützen, wird ein Patientenbeirat beim Städtischen Klinikum Solingen gebildet. Diesem sollen interessierte Patienten, Angehörige, Selbsthilfegruppen aus dem Gesundheitsbereich, Senioren- und Behindertenbeiräte, sowie Interessenvertretungen (z.B. Wohlfahrtsverbände, Fraktionen des Rates, VdK) angehören.3. Der Rat der Stadt Solingen setzt sich
beim Bund für die Abschaffung der bundeseinheitlich festgelegten Fallpauschale (DRG) ein.
Die Krankenkassen sollen den Kliniken wieder die Kosten vergüten, die unter strikter Beachtung des Gebots der Wirtschaftlichkeit und einer angemessenen, fachgerechten Behandlung der Patienten als Kosten tatsächlich entstehen.
Das hätte zur Folge, dass das Städtische Klinikum Solingen als kommunaler Maximalversorger nicht in existenzielle Nöte gerät.
Vor der Eingabe werden noch viele Unterschriften von interessierten UnterstützerInnen gesammelt, die im Abschluss zusammen mit dem Antrag bei unserem Oberbürg-ermeister eingereicht werden sollen.
Beispiele bereits bestehender Patientenbeiräte:
Im Heidelberger NCT (Nationales Centrum f. Tumore) besteht der Patientenbeirat aus sechs erfahrenden Aktiven und ist Ansprechpartner für Anregungen, und Verbesserungsvorschläge:
Drei PatientenvertreterInnen und drei VertreterInnen aus onkologischen Selbsthilfegruppen.
Sie verstehen sich als Vermittler zwischen Patienten und Ärzten.
Im Tumor-Centrum Freiburg (CCCF) gibt es seit Dezember 2014 einen Patientenbeirat. Er setzt sich hälftig aus PatientenvertreterInnen und VertreterInnen des Tumorzentrums zusammen.
Zuständig für die Klinik ist die Dipl.-Sozialpädagogin und Psychoonkologin der Psychosozialen Krebsberatung, Frau Erika Bächle. Ziel sind bestmöglichste medizinische, psychische und soziale Behandlungsergebnisse.
Tübingen, CCCT (Comprehensive Cancer Center):
Bis zu fünf leitende VertreterInnen von Krebsselbsthilfegruppen werden für die Dauer von drei Jahren von Aktiven der ca. 20 Selbsthilfegruppen aus der Region gewählt.
Dresden, UCC (Universitäts Cancer Center): Derzeit besteht der Patientenbeirat aus fünf Mitgliedern, von denen vier in regionalen Selbsthilfegruppen aktiv sind.
Die Sicht der Patienten zu den Themen Gesundheit, Ausbildung, Patientenrecht und Forschung soll durch den Beirat in die strategische Ausrichtung des UCC eingebracht werden
Das BW-Zentralkrankenhaus Koblenz setzt sogar auf eine Zertifizierung im Sinne des internationalen PLANETREE-Konzepts bis zum Jahr 2019: Offene Augen für die Infrastruktur des Hauses, offene Ohren für konstruktive Kritik der Patientenklientel und offene Gespräche über alle Ebenen hinweg sollen helfen, blinde Flecken zu erkennen und vorhandene Stärken auszubauen.
Ein zentraler Baustein des Konzepts ist der Patientenbeirat:
Als Stimme für die Patienten wurde kürzlich ein Patientenbeirat eingerichtet, der Abläufe, Organisation und Wohlfühlfaktor aus Patientensicht betrachtet und gezielt auf konkrete Punkte einwirken kann.
In transparenten, offenen, regelmäßigen Diskussionsrunden auf Augenhöhe tauschen sich ehemalige Patienten, Angehörige von Patienten und Krankenhauspersonal aus:
Was kann an der Infrastruktur im Patientensinne verbessert werden, welche Prozesse im Miteinander des Personals oder in eingefahrenen Arbeitsabläufen können optimiert werden? Der Patientenbeirat besteht aktuell aus neun Mitgliedern.
Die Umsetzung des Konzepts Planetree stellt die Herzensbildung, in den Mittelpunkt: Menschlichkeit vor Kommerz.
Dabei steht die ganzheitliche Betrachtung der Patientensituation im Vordergrund.
Patientenbeirat auch bei der KV Saarland:
Auch die Kassenärztliche Vereinigung Saarland hat mittlerweile einen Patientenbeirat eingerichtet.
Ziel: Die Patientenvertreter beraten und unterstützen den Vorstand der KV Saarland, um die Patienten-Versorgung zu optimieren.
Die KV Saarland erwartet im Gegenzug von den Patientenvertretern Informationen, wie sie die Auswirkungen der Gesetzgebung in der Gesundheitspolitik beurteilen.
Der Patientenbeirat versteht sich als Mittler zwischen den Versicherten, der ärztlichen Sel-bstverwaltung und den Vertragsärzten.
Ziel ist auch hier, die Belange der Patienten stärker in den Vordergrund zu rücken.
Zusammensetzung des Patientenbeirates:
Aus jedem der sechs saarländischen Landkreise kommen ein Mitglied und ein Stellvertreter in den Patientenbeirat. Zusätzlich nehmen immer eine Vertretung der Selbsthilfegruppen, sowie der Vorstand und die Geschäftsführung der KV Saarland an den Sitzungen des Patientenbeirats teil. Der Patientenbeirat trifft sich in der Regel einmal im Jahr in den Räumen der Kassenärztlichen Vereinigung.
Birgit Correns
Kontakt: info@solingen-gehoert-uns.org
Download Unterschriftenliste:
http://solingen-gehoert-uns.org/
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