Hartz IV und andere Sozialleistungen sollen das Minimum an Geld gewährleisten, welches ein Mensch in Deutschland zum menschenwürdigen Leben braucht. Das sogenannte soziokulturelle Existenzminimum ist kein Almosen, sondern rechtlich garantiert.
Durch das Grundgesetz, aber auch durch internationale Verträge wie die UN Konventionen. Dieses soziokulturelle Existenzminimum wird regelmäßig durch unzureichende Erhöhung oder sogar Absenkung der KdU-Werte unterschritten. Um das Ausmaß klar zu machen: im Jahr 2016 wurden bundesweit 594 Mio. Euro Wohnkosten nicht von den Jobcentern übernommen. 13 Hartz IV-Jahre sind fast 8 Milliarden EUR die nicht von den Jobcentern übernommen wurden. Um sich dieser Situation entgegen zu stellen will das Bündnis Auf Recht bestehen diese Situation in den Mittelpunkt stellen, mehr dazu hier:
tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2328/ mit Flyern zum Download.
Die Caritas greift das KdU-Thema ebenfalls auf:
https://www.caritas.de/magazin/zeitschriften/sozialcourage/archiv/jahrgang-2018/artikel/ein-dach-ueberm-kopf–aber-kein-zuhause