Berufsverbote waren menschenrechtswidrig

Krebs und Günther läßt das kalt

Bereits Ende 1995 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, daß der gemeinsame Beschluß der Regierungschefs von Bund und Ländern vom 28. Januar 1972 – auch Radikalenerlaß genannt – gegen die Menschenrechte der Meinungsfreiheit und Koalitionsfreiheit sowie gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit verstoßen habe. Damit wurde nach dreiundzwanzig Jahren unbarmherziger Hatz auf Linke, vor allem auf die Mitglieder der DKP, zumindest juristisch ein Schlußstrich gezogen.

Offiziell hat es in der Zeit von 1972 bis 1995 dreizehntausend Berufsverbots- und Disziplinarverfahren gegeben. Die tatsächliche Anzahl der nahezu ausschließlich gegen Linke und DKP gerichteten Maßnahmen, auf der Grundlage des unter der Brandt-Regierung gefaßten Extremistenerlasses, dürfte um ein Vielfaches höher liegen.

Nur einige wenige Berufsverbotsopfer werden jedoch – insoweit dies überhaupt möglich ist – rehabilitiert und entschädigt werden. Erstens haben sie sich in der langen Zeit längst anderweitig orientiert, und zweitens sind viele Verfahren insbesondere gegen Beamte nicht zu Ende geführt worden, weil diese u.a. durch die Drohung, Pensionsansprüche zurückzahlen zu müssen, von sich aus aus dem Öffentlichen Dienst ausgeschieden sind.

In Solingen gab es mindestens zwei Berufsverbotsfälle. Offensichtlich halten es die Verantwortlichen für diese Menschenrechtsverletzung nicht für nötig, auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu reagieren. Das würde ja bedeuten, als Menschenrechtsverletzer geoutet zu werden. Nicht wahr, Herr Bürgermeister Krebs und Herr Superintendent Günther!

Zorro