Polizeieinsatz Hecken

Hund entlastet – Film verschütt!

Das Ministerium für Inneres und Justiz nahm vor einiger Zeit Stellung zu dem brutalen Polizeieinsatz anläßlich einer Geburtstagsparty vor und in einem Haus auf der Richard-Wagner-Straße. Die Landtagsabgeordnete der Grünen, Sylvia Löhrmann hatte darum gebeten.

Aus der Stellungnahme des Ministerium geht hervor, daß die Polizei – noch vor Ort – dem herbeigerufenen Bereitschaftsbeamten der Unterabteilung ”Polizeilicher Staatsschutz” die sichergestellte Kamera, sowie eine Tonbandkassette und ein Buch zur weiteren Sachbearbeitung übergeben hatte. Noch ”im Laufe” des gleichen Tages des Polizeieinsatzes, der bis in die frühen Morgenstunden des 4. August andauerte, gab die politische Polizei, weil ”keine Anhaltspunkte für die Zuständigkeit” ihrerseits vorliegen würden, die sichergestellten Gegenstände an den Ermittlungsdienst der Polizeiinspektion zurück. Erst ”dort wurde festgestellt, daß sich in der Kamera entgegen einem anderslautenden Sicherstellungsprotokoll kein Film befand und das Buch sowie die Tonbandkassette als Beweismittel nicht infrage kämen”. Einen Tag später, am 5.8., wurde den BewohnerInnen des von der Polizei gestürmten Hauses ein Verzeichnis der sichergestellten Gegenstände ausgehändigt. Obwohl, wenn wirklich kein Film in der Kamera war, der Staatsschutz zu diesem Zeitpunkt das schon hätte wissen müssen, wird in diesem Protokoll eine ”Fotokamera mit Film” erwähnt, wobei ausdrücklich noch zusätzlich die spezielle Sicherstellung eines Filmes handschriftlich vermerkt war.

Äußerst mysteriös erscheint dieser fahrlässige Umgang mit Beweismitteln, die schließlich einen sechsstündigen Polizeieinsatz mit insgesamt 29 Beamten aus Solingen, Wuppertal, Düsseldorf und Mettmann rechtfertigen sollten. Offensichtlich kommentarlos geben die Staatsschützer das Material an die ”normale“ Polizei zurück. Von einem zwecks Beweissicherung erhaltenen Film, der nicht gefunden wurde, ist bis jetzt noch keine Rede, obwohl selbst die ”Schlaumänner” des politischen Kommissariates die Brisanz eines solchen Falles begreifen müßten. Ein Übergabeprotokoll zwischen den beiden Dienststellen, welches in solchen Fällen notwendig wäre, existiert nicht. Erst danach wird festgestellt: Kein Film da! Zwei Tage später reagiert ein Polizeisprecher auf öffentlichen Druck hin und erklärt gegenüber der Presse: ”Es gibt keinen Film!”

Man darf gespannt sein; was die vom Innenministerium angekündigte Untersuchung, ”ob aus der Kamera ein Film entnommen und der vorgesehenen dienstlichen Verwendung zur Unterdrückung etwaiger Beweise entzogen wurde”, sowie Ermittlungen ”wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt”, ergibt.

Der gefährliche ”Kampfhund”, der einen Polizeiwagen derart aggressiv angegriffen haben soll, daß der betroffene Beamte es für gerechtfertigt hielt, dessen ”Herrin” ins Gesicht zu schlagen und auf die Motorhaube des attackierten Streifenwagens zu schmeißen, wird jedenfalls laut Bericht des Innenministeriums entlastet. ”Chiquita”, wie der kleinwüchsige Dackel nicht zu Unrecht heißt, sei lediglich aus dem Haus ins Freie gelaufen und in einen Funkstreifenwagen gesprungen, ”der vor dem Haus mit geöffneter vorderer Beifahrertür abgestellt war. Obwohl der darin auf dem Fahrersitz sitzende Polizeibeamte das Tier sofort wieder nach draußen setzte, sprang der Hund erneut durch die noch immer geöffnete Beifahrertür in das Fahrzeug zurück” (aus der Mitteilung des Ministeriums) Bei der Übergabe des Hundes an die Hundehalterin sei es zu keinerlei körperlichen Auseinandersetzungen gekommen. Letztere Feststellung des Ministerium wird wahrscheinlich genauso wahr sein, wie die, daß kein Film in der Kamera war.

Sherlok Holmes jr.