Frei aber im Kern wahrheitsgemäß nacherzählt, von Frank Knoche
„Wer bezahlt bei Ihnen die Rundfunk- und Fernsehgebühren?“ Das fragte mich jüngst meine Fallmanagerin und dieser Überraschungsangriff saß. „Wieso? Sind sie nicht ausgelastet und arbeiten deshalb noch nebenbei für die GEZ“, konterte ich. „Das heißt nicht mehr GEZ“, korrigiere sie mich lapidar und fuhr forsch fort: „Sie sind als ALG-II-Empfängerin ja von der Rundfunk- und Fernsehgebühr befreit, aber ihr angeblicher Wohngemeinschaftsmitbewohner ist ja kein Hilfeempfänger und müsste diese Gebühr für ihren gemeinsamen Haushalt bezahlen. Tut er das?“ Ich log und antwortete, dass ich das nicht weiß. Mein Kumpel, mit dem ich nicht liiert bin, ist, weil er sich von seiner Freundin getrennt hat, bei mir eingezogen und niemand ist auf die Idee gekommen, dass er jetzt für mein Fernsehen und Radio Gebühren zahlen soll. Wir hatten da ganz andere Probleme.
„Sie wissen aber, dass sie dann keine Wohngemeinschaft sondern eine Einstands- und Verantwortungsgemeinschaft, früher eheähnliche Gemeinschaft, sind, weil sie wirtschaftlich füreinander einstehen? Und in diesem Fall sind sie eine Bedarfsgemeinschaft und wir können das Erwerbseinkommen ihres Partners auf ihre Leistung anrechnen.“
Mir fehlte jegliche Phantasie, dass jemand so einen Zusammenhang konstruieren konnte und bewunderte meine Fallmanagerin für ihre schöpferische Hinterlist. Nach meiner abschließenden Antwort: „Dann zeigen Sie mich doch bei der GEZ an, vielleicht gibt es dafür ja auch für sie eine Denunziations-Prämie“, habe ich in dieser Angelegenheit nichts mehr von ihr gehört.