Ausgrenzung von Roma

Ausgrenzung von Roma gibt es seit Jahr­hunderten. Wie auch beim Rassismus geschieht dies durch ausgrenzende, abwertende und ganz und gar willkürliche Zu­schreibungen von außen. Kern der Vor­urteile ist also nicht, was Roma tatsächlich tun oder nicht tun, sondern vielmehr das, was andere als typisch für Roma definieren und (meist negativ) bewerten.

Diese jahrhundertelange Ausgrenzung zwingt europäische Roma bis heute zum Teil in Leb­ens­umstände, die von Armut und Arbeitslos­igkeit geprägt sind, was die Vorurteile vermeintlich bestätigt: ein Teufelskreis.
Ähnlich wie die jüdische Bevölkerung wurden Roma im Laufe der Geschichte häufig zu „Sündenböcken“ einer populistischen Politik. Auch heute noch werden sie von Politiker_innen diskriminiert, ausgegrenzt und vertrieben (z.B. Rumänien; Italien seit 2008; Frankreich, 2010), und in den Medien wird oft negativ und Stereotype verfestigend über sie berichtet.
Roma werden seit Jahrhunderten an ihrer gesellschaftlichen und kulturellen Teilhabe gehindert. Dafür gibt es historische Gründe, ab­er auch einen heute noch schwer zu durchbrechender Teufelskreislauf von Ausgrenzung und Vorurteilen.

BEISPIEL ITALIEN (Juni 2010)

Die Regierung von Rom hat den Notstand ausgerufen, den „Nomadennotstand“. Taus­en­de von Roma werden auf diese Weise per Gesetz diskriminiert und sollen aus dem Stadtbild verschwinden – mit Hilfe des so genannten Nomadenplans. Dieser sieht die rechts­widrige Zwangsräumung zahlreicher städtischer Roma-Lager vor. Die meisten der betroffenen Roma sollen in Großlager in die Außenbezirke der Stadt umgesiedelt werden. Andere erhalten keinen Platz und werden obdachlos.
Amnesty International betrachtet den „Noma­denplan“ als diskriminierende Maßnahme gegenüber den Bewohnern der betroffenen Ro­ma-Siedlungen. Er setzt sie schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen aus und darf daher in seiner gegenwärtigen Ausgestaltung nicht umgesetzt werden.
Amnesty international fordert den „Sonderbe­auf­tragten für den Nomadennotstand“ auf,
— den Plan sofort auszusetzen und mit den betroffenen Roma in einen umfassenden Dialog zu den Umsiedlungsvorhaben zu treten, damit ihre Bedürfnisse berücksichtigt werden,
— sicherzustellen, dass das Recht der Roma auf angemessenes Wohnen in einem überarbeiteten Plan tatsächlich gewährleistet ist,
— sicherzustellen, dass Zwangsräumungen und Umsiedlungen nur als letztes Mittel und nur in Übereinstimmung mit internationalen Menschenrechtsstandards durchgeführt werden und
— einen Plan für die Integration der Roma auf dem Stadtgebiet von Rom zu entwickeln.

FLÜCHTLINGS- UND AUFENTHALTSRECHTLICHE SITUATION IN DEUTSCHLAND

Je nach ihrer Staatsangehörigkeit unterliegen Roma in Deutschland sehr unterschiedlichen aufenthaltsrechtlichen Rahmenbedingungen: Sind sie Staatsangehörige Bulgariens, Rumä­niens oder anderer EU-Staaten, dann sind sie kraft dieser Staatsangehörigkeit EU-Bürger. Diese genießen im gesamten EU-Raum Frei­zügigkeit. Umstritten ist, inwieweit Staats­angehörige Bulgariens und Rumäniens in Deutschland Anspruch auf Sozial­leistungen haben. Tat­sache ist, dass die Zuwanderung aus Bulgarien und Rumänien sehr viel mehr in die deutschen Sozialsysteme einzahlt, als sie diese Systeme kosten. Die Klage von der „massenhaften Einwanderung in die Sozial­systeme“ gehört in das Reich der Märchen verwiesen.
Roma dagegen, die die Staatsangehörigkeit ei­­nes Staates außerhalb der EU (im Fach­jargon: „Drittstaatsangehörige“) oder gar keine Staatsangehörigkeit haben, unterliegen den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes bzw. als Asylsuchende denjenigen des Asylver­fahrensgesetzes. Dazu gehören gegenwärtig vor allem Roma aus Serbien und Maze­donien. Weil zwischen ihren Herkunfts­ländern und der EU Visafreiheit besteht, dürfen sie für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten visumsfrei in die EU einreisen. Um länger bleiben zu können, müssen sie allerdings häufig Asylanträge stellen. In der Debatte wird oft behauptet, Roma seien in Serbien und Mazedonien aber gar nicht verfolgt, stellten also ihre Anträge aus „asylfremden“ Motiven.
Berichte des UN-Ausschusses gegen Rassis­mus (CERD) und von Menschenrechts­organisationen wie Amnesty International haben Fälle beschrieben, in denen in Serbien und Mazedonien Menschen Opfer gezielter Diskriminierung wurden, die an ihre Zuge­hörigkeit zur Roma-Ethnie anknüpfte. Beson­ders ihre wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte wurden verletzt, etwa durch rechtswidrige Zwangsräumungen ganzer Siedlungen.

Zusammenstellung verschiedener Amnesty-Berichte