{"id":169,"date":"2016-06-18T11:49:16","date_gmt":"2016-06-18T11:49:16","guid":{"rendered":"http:\/\/tacheles-solingen.de\/?p=169"},"modified":"2016-06-18T14:25:06","modified_gmt":"2016-06-18T14:25:06","slug":"solinger-brandanschlag-ein-wasserdichtes-urteil","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/tacheles-solingen.de\/?p=169","title":{"rendered":"Solinger Brandanschlag: Ein \u201ewasserdichtes\u201d Urteil?"},"content":{"rendered":"<p>von Otto Mann<\/p>\n<p>\u201eUrteil einhellig begr\u00fc\u00dft\u201d &#8211; so lautete die Schlagzeile des Solinger Tageblatts am 14.10., einen Tag nach dem Schuldspruch. Soweit sich das auf Presse und TV-Medien bezog, stimmte das auff\u00e4llig. Dabei hatten die tags zuvor noch die Schelte des Vorsitzenden Richters bei der Urteilsverk\u00fcndung \u00fcber sich ergehen lassen m\u00fcssen, sie h\u00e4tten die Wahrheitsfindung behindert und Zweifel an der Schuld der Angeklagten in die Welt gestreut.<!--more--><\/p>\n<p>Vor dem Urteil hatten selbst in den regierungstreuen Medien erhebliche Zweifel \u00fcberwogen bis zu der Konsequenz, da\u00df die Rede ging, drei der vier Angeklagten w\u00fcrden voraussichtlich freigesprochen.<\/p>\n<p>Solcher Erwartung entsprach obendrein auch die Polizeipr\u00e4senz in Solingen seltsamerweise sogar dann noch, als der Schuldspruch l\u00e4ngst verk\u00fcndet worden war. Die Polizei bet\u00e4tigte sich nur zum geringeren Teil im Personen- und Objektschutz, sondern agierte fl\u00e4chendeckend: Polizei, wo man ging und stand. Aber wer h\u00e4tte denn gro\u00df Randale machen wollen &#8211; au\u00dfer im Fall von Freispr\u00fcchen?<\/p>\n<p>Nur wenige \u00f6ffentliche Stimmen gab es, die sich nach der Urteilsverk\u00fcndung \u00fcberhaupt noch getraut h\u00e4tten zu erw\u00e4hnen: \u201eMit diesem Urteil hatten die wenigsten gerechnet\u201d (Hamburger Abendblatt vom 14.10.).<\/p>\n<p>Rosen f\u00fcr das Gericht<\/p>\n<p>Denn unmittelbar nach der Verk\u00fcndung des Urteilsspruchs wehten die Fahnen bereits ganz stolz im gedrehten Wind: Wie auf Pfiff war fast die gesamte Gilde der Berichterstattung im Schulterschlu\u00df zusammenger\u00fcckt, um den D\u00fcsseldorfer Richtern Zustimmung und Anerkennung zu zollen: \u201eRecht gesprochen\u201d (WAZ vom 14.10.), \u201eH\u00f6chststrafen f\u00fcr Solinger M\u00f6rder\u201d (TAZ vom 14.10.), \u201eM\u00f6rder, aber keine M\u00e4rtyrer\u201d (K\u00f6lner Stadtanzeiger vom 14.10.) usw. F\u00fchrend im nachkartenden Draufschlagen mal wieder die BILD-Zeitung: \u201eDie Feuerleger von Solingen &#8211; 4 verpfuschte Leben\u201d.<\/p>\n<p>Noch Zweifel?<\/p>\n<p>Nat\u00fcrlich pr\u00e4sentierte sich das verurteilende Gericht in der Pose der \u00dcberzeugung: Es gebe keine Zweifel an der T\u00e4terschaft der Angeklagten. Das ist normal: Welches Gericht w\u00fcrde sich schon selbst bescheinigen, da\u00df die erhobenen Beweise sein Urteil nicht tragen? Seltsam allerdings, wenn auch noch zutrifft, was das ST, die NRZ und die Frankfurter Allgemeine berichten: Der Vorsitzende Richter Steffen habe gesagt, es gebe keine \u201edurchgreifenden\u201d Zweifel, da\u00df die Angeklagten die T\u00e4ter waren. Doch sogar ob der Richter das w\u00f6rtlich gesagt hat, ist bei n\u00e4herem Hinschauen von untergeordnetem Belang. Denn das Gericht hat so geurteilt, als ob ein Zweifel \u201edurchgreifen\u201d m\u00fcsse. Sch\u00f6ner k\u00f6nnte man aber den eigenen Hang zum Abw\u00fcrgen von Zweifeln gar nicht kenntlich machen: Seit wann m\u00fc\u00dfte ein Zweifel \u201edurchgreifen\u201d? Hei\u00dft es dann neuerdings etwa: \u201eIm durchgreifenden Zweifel f\u00fcr den Angeklagten\u201d?<\/p>\n<p>Ganz im Ernst, das h\u00f6rt sich schauerlich an. Genauso wurde seinerzeit \u201eRecht\u201d gesprochen, als der braune Jubel das Recht l\u00e4ngst erstickt hatte. \u201eEin Zeichen gegen Fremdenha\u00df\u201d (Hamburger Abendblatt vom 14.10.) will die \u00d6ffentlichkeit in dem Urteil erblickt haben. Es w\u00e4re paradox, wenn dieses Zeichen auf der Sorte richterlicher Nonchalance im Umgang mit Zweifeln beruhte, die zwischen \u00b433 und \u00b445 ambach war.<\/p>\n<p>Im Namen des Volkes&#8230;<\/p>\n<p>Die meisten Leute au\u00dferhalb von Solingen hatten naturgem\u00e4\u00df kein originales Wissen \u00fcber die Brandanschlagsgeschichte. Insofern war es wenig verwunderlich, wenn landauf, landab eher geglaubt wurde, was man im Fernsehen sah und in den Zeitungen las: M\u00f6rder verurteilt, gut so.<\/p>\n<p>Viele Solinger allerdings waren ganz anderer Meinung. Das ST lie\u00df es sich nicht nehmen, am 20.10. eine Reihe von Leserbriefen zu ver\u00f6ffentlichen. Nur eine einzige der abgedruckten Stimmen bezeichnete die verh\u00e4ngten Gef\u00e4ngnisstrafen als \u201ekorrekt\u201d &#8230; um im gleichen Atemzug die Todesstrafe zu empfehlen. In allen anderen Leserbriefen wurde das Urteil abgelehnt: \u201eEs bleiben Zweifel\u201d &#8211; \u201eUnrecht mit Recht ges\u00fchnt?\u201d &#8211; \u201eKlassisches Bauernopfer?\u201d &#8211; \u201eEin zu hoher Preis\u201d &#8211; \u201eSubjektive Vermutungen\u201d &#8211; \u201eStand Urteil vorher fest?\u201d &#8211; \u201eIst das Demokratie?\u201d &#8211; \u201eWas ist die Wahrheit?\u201d \u201eDie wirklichen T\u00e4ter sitzen doch nicht in der ersten Reihe! Das w\u00e4re zu einfach!\u201d \u201eWir haben das ungute Gef\u00fchl, da\u00df hier das Prinzip ,im Zweifel f\u00fcr den Angeklagten&#8216; zugunsten von Staatsr\u00e4son und Abschreckung geopfert wurde. Ein Opfer, um uns alle nach dem furchtbaren Verbrechen reinzuwaschen.\u201d (ST-Leserbriefe vom 20.10.)<\/p>\n<p>&#8230; ein au\u00dfenpolitisches Signal&#8230;<\/p>\n<p>Da\u00df ein politisches Urteil gef\u00e4llt worden sei &#8211; wer von denen, die an der Macht teilhaben oder sie anstreben, w\u00fcrde das zugeben? Mitten ins Dementi-Spektakel lieferten die h\u00f6heren Politetagen selbst den besten Hinweis, da\u00df bei den Schuldspr\u00fcchen das sog. h\u00f6here deutsche Interesse im Spiel war: Nicht die Justizministerin oder der Innenminister, sondern der Au\u00dfenminister f\u00fchrte nach dem Urteil das gro\u00dfe Wort in den Medien und verkaufte den Richterspruch freim\u00fctig als au\u00dfenpolitisches Kapital. Nicht so komplett wie bei Kinkel war die Genugtuung t\u00fcrkischer Organisationen und Menschen. \u201eDas ist zu wenig\u201d, war die \u00fcberwiegende Reaktion.\u201e F\u00fcr diese M\u00f6rder sind die Strafen einfach zu mild.\u201d \u201eDer Proze\u00df und auch das Urteil sind eine Schande f\u00fcr das Volk.\u201d \u201eOft denke ich, dieses Land geht noch einmal unter wegen seiner milden Gesetze\u201d (Hamburger Abendblatt vom 14.10.).<\/p>\n<p>&#8230; zur Versch\u00e4rfung des Jugendstrafrechts?<\/p>\n<p>Dorn im Auge wurde hier lebenden T\u00fcrken das deutsche Jugendstrafrecht das Gef\u00e4ngnisstrafen bis zu 10 Jahren erlaubt. Vehement wurde dessen Untauglichkeit propagiert. Beispielhaft forderte der Hamburger SPD-Politiker Hakki Keskin, auch Jugendliche sollten bei rassistischen Gewalttaten in Zukunft \u201enicht unter 15 Jahren davonkommen\u201d &#8211; er finde die Urteile \u201eungerecht\u201d, die Strafma\u00dfe seien \u201eeinfach zu niedrig\u201d und \u201enicht geeignet, in Zukunft rassistische Morde zu verhindern\u201d (Hamburger Abendblatt vom 14.10.). Unter den T\u00fcrken, die in Solingen wohnen, war die Reaktion nicht so einhellig. \u201eDa mu\u00dften den Medien und der \u00d6ffentlichkeit T\u00e4ter pr\u00e4sentiert werden.\u201d \u201eWenn sie es wirklich waren, ist das Urteil zu milde. Waren sie es nicht, ist es zu hart. Wer wei\u00df das schon?\u201d (K\u00f6lner Stadtanzeiger vom 14.10.)<\/p>\n<p>Gartmanns Lohn<\/p>\n<p>\u201eDas erdr\u00fcckende Ma\u00df an Schuld, die kaum zu bemessende Dimension der Tat und das unsagbare Leid f\u00fcr die Angeh\u00f6rigen der Opfer sind nur durch die H\u00f6chststrafen zu s\u00fchnen\u201d, sprach derselbe Richter Steffen, der dem als M\u00f6rder verurteilten Gartmann Strafmilderung gew\u00e4hrt hatte, am Ende seiner Urteilsbegr\u00fcndung. Was f\u00fcr ein seltsamer Vortrag des Richters! Die anderen Angeklagten sollten das Leid der Familie Genc; mit H\u00f6chststrafen s\u00fchnen, nur Gartmann nicht.<\/p>\n<p>Wenn er aber schuldig und das Gericht hiervon \u00fcberzeugt war, dann war Gartmann doch ein geradezu klassischer Fall f\u00fcr lebensl\u00e4nglich. Man stelle sich doch mal vor: Ein Mann bringt auf bestialische Weise 5 M\u00e4dchen und Frauen um. Er gesteht, widerruft, gesteht wieder, dann sagt er wieder: Ich war&#8217;s nicht. &#8211; je nachdem, wie es ihm in den Kram pa\u00dft. Von Schuldbewu\u00dftsein, Respekt f\u00fcr die Opfer keine Spur. Sein Anwalt sagt: Junge, so geht das nicht, so kriegst du mit Sicherheit lebensl\u00e4nglich, und diktiert einen Brief an die Angeh\u00f6rigen der Opfer, in dem der M\u00f6rder so richtig theatralisch den Reum\u00fctigen spielt. Bei n\u00e4chster Gelegenheit allerdings widerruft der M\u00f6rder Gest\u00e4ndnis und Reuebrief. Bis zum Schlu\u00df bleibt dem M\u00f6rder die eigene f\u00fcrchterliche Tat und das Leid der Opfer v\u00f6llig egal. Das Gericht stellt fest, da\u00df er schuldf\u00e4hig und ein M\u00f6rder ist und &#8230; gibt ihm 15 Jahre! Eigentlich undenkbar. Nun sollte man dann aber wenigstens meinen, die Staatsanwaltschaft, die nat\u00fcrlich lebensl\u00e4nglich beantragt hatte, geht in Revision. Aber Pustekuchen!<\/p>\n<p>Was Staatsanwaltschaft und Gericht an Gartmann so gut fanden: Das Urteil st\u00fctze sich, sagte Steffen, im Wesentlichen auf das Gest\u00e4ndnis, in dem G. den Anschlag als gemeinsame Tat von vier T\u00e4tern bezeichnet hatte, von denen mindestens zwei ohne diese Aussage niemals \u00fcberhaupt vor Gericht gestanden h\u00e4tten (5. ST vom 18.10.: \u201eDas Gest\u00e4ndnis Gartmanns &#8211; eine S\u00e4ule des Urteils\u201d). Mit der Strafmilderung f\u00fcr G. w\u00fcrdigten die Richter also die Tatsache, da\u00df sie ohne die Verwertung der Aussage Gs bei der Urteilsverk\u00fcndung mit leeren H\u00e4nden vor den Angeklagten B., K. und G. gestanden h\u00e4tten. Da\u00df nun das Gericht dem widerrufenden Gartmann den Strafrabatt als Lohn f\u00fcr die \u201eAufkl\u00e4rungshilfe\u201d, die er gar nicht hatte leisten wollen, regelrecht nachtrug, ist widersinnig &#8211; und mehr als peinlich: Gartmann wurde ganz zum Schlu\u00df noch ein hausgemachtes Judas-Image verpa\u00dft. Pech f\u00fcr die Richter, da\u00df Judas bekanntlich einen verraten hatte, der unschuldig war.<\/p>\n<p>Auf einer S\u00e4ule ohne Fundament&#8230;<\/p>\n<p>Nun war der rhetorisch unbedarfte Gartmann zu seinem \u201eGest\u00e4ndnis\u201d regelrecht erpre\u00dft worden. Kripobeamte hatten ihm gedroht, man werde veranlassen, ihn der Gewalt inhaftierter T\u00fcrken auszusetzen, wenn er nicht zugeben wolle, da\u00df er ein T\u00e4ter sei, und eventuelle Mitt\u00e4ter benennen w\u00fcrde. Wenn G. der Kripo das geglaubt oder Angst bekommen hat, ist durchaus m\u00f6glich, da\u00df er auf den Gedanken gekommen ist, es sei n\u00fctzlicher f\u00fcr ihn, sich selbst und wom\u00f6glich auch andere zu Unrecht zu belasten, und sich gleichzeitig dazu entschlossen hat, hieran, soweit eben machbar, auch festzuhalten.<\/p>\n<p>Solche F\u00e4lle gibt&#8217;s in der Rechtsgeschichte zuhauf. Es waren die Alliierten, die das zusammengebrochene Nazideutschland nach dem Kriege zu verwalten hatten, die darauf bestanden, da\u00df in der k\u00fcnftigen Strafproze\u00dfordnung klar geregelt sein m\u00fcsse, wie das urteilende Gericht in derartigen F\u00e4llen zu verfahren habe. Dabei kam der \u00a7 1 36a Strafproze\u00dfordnung [Verbotene Vernehmungsmethoden] heraus:<\/p>\n<p>Zwang darf nur angewandt werden, soweit das Strafverfahrensrecht dies zul\u00e4\u00dft. Die Drohung mit einer nach seinen Vorschriften unzul\u00e4ssigen Ma\u00dfnahme und das Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils sind verboten\u201d (\u00a71 36a StPO Abs. 1). \u201eAussagen, die unter Verletzung dieses Verbots zustande gekommen sind, d\u00fcrfen auch dann nicht verwertet werden, wenn der Beschuldigte der Verwertung zustimmt\u201d (\u00a71 36a StPO Abs. 3).<\/p>\n<p>Es ist daher offensichtlich, da\u00df das eigentliche \u201eGest\u00e4ndnis\u201d Gartmanns unter das absolute Verwertungsverbot des \u00a7 136a StPO fiel, d.h. unter gar keinen Umst\u00e4nden im weiteren Proze\u00df gegen ihn oder andere h\u00e4tte verwendet werden d\u00fcrfen. Auch von hier aus f\u00e4llt ein Licht auf die Relativierung von G.s Schuld in Gestalt des ihm gew\u00e4hrten Strafrabatts: Das Nicht-Verwertbare hat man verwertet, und weil man es gerne verwertet hat, zeigt man sich auf der anderen Seite auch nicht kniepig.<\/p>\n<p>ein wasserdichtes Urteil&#8230;<\/p>\n<p>Es bleibt aber dabei: Wenn er schuldig ist, dann h\u00e4tte der als M\u00f6rder verurteilte Gartmann bei dem \u201eerdr\u00fcckenden Ma\u00df an Schuld\u201d und \u201edem unsagbaren Leid\u201d der Familie Genc; lebensl\u00e4nglich bekommen m\u00fcssen &#8211; so besagt es das geltende Recht, da bei\u00dft keine Maus den Faden ab. Ob man das begr\u00fc\u00dft oder bedauert, ist v\u00f6llig belanglos. Gericht und Staatsanwaltschaft wissen dies und haben doch nicht nach ihrem Wissen gehandelt..<\/p>\n<p>Es sieht daher ganz so aus, da\u00df die Richter sich nicht getraut haben, Gartmann lebensl\u00e4nglich zu geben (der Zuspruch, auch im Ausland, w\u00e4re wohl noch deutlicher ausgefallen, wenn sie es getan h\u00e4tten). Aber warum? Die Richter hatten doch nichts zu bef\u00fcrchten, im Gegenteil. Am Ende des Prozesses kommt man nicht darum herum wahrzunehmen: Der Strafrabatt f\u00fcr G. ist angesichts der Schwere der Tat ein vom Gericht selbst gelieferter Beweis daf\u00fcr, da\u00df die Richter von der Schuld G.s &#8211; deren \u201eMa\u00df\u201d doch \u201eerdr\u00fcckend\u201d gewesen sein sollte &#8211; und damit auch von der T\u00e4terschaft der Angeklagten G., B. und K. letztlich nicht restlos \u00fcberzeugt gewesen sein k\u00f6nnen. Voll \u00fcberzeugt h\u00e4tten sie aber sein m\u00fcssen, wenn sie einen Angeklagten verurteilen &#8211; so besagt es das Recht &#8211; nicht nur bei uns, sondern in allen Demokratien der Welt. Es ist einfach verboten, Unschuldige zu verurteilen, und damit man auch sicher geht, d\u00fcrfen keine Zweifel an der Schuld des zu Verurteilenden bestehen bleiben. Es war schon ein armseliges Bild der Farce, wie sich ein Kommentator im Heutejournal des ZDF bereits am 13.10., dem Tag des Urteils, als Terminator aller Zweifel aufspielte: \u201eDie Revision wird nicht durchkommen. Das Urteil ist wasserdicht.\u201d<\/p>\n<p>&#8230; mit klammen Verf\u00fcgungen<\/p>\n<p>Die Begr\u00fcndung ihrer Gewi\u00dfheit von der Schuld der Angeklagten, wie sie seitens des Gerichts, der Staatsanwaltschaft und der Nebenkl\u00e4ger zu Schau gestellt wurde, gibt sich allzu nativ &#8211; und stellt die gegenteilige \u00dcberzeugung der Verteidiger in eine Ecke, die diesen nicht zukommt. Es handelte sich hier schlie\u00dflich nicht um irgendein kriminelles Delikt, bei dem man die 5 auch einmal h\u00e4tte gerade sein lassen k\u00f6nnen, sondern um ein von aller Welt verurteiltes verabscheuungsw\u00fcrdiges Verbrechen gegen die Menschlichkeit.<\/p>\n<p>Ein Anwalt, der in einem solchen Fall Freispruch f\u00fcr seinen schuldigen Mandanten fordert, m\u00fc\u00dfte ein regelrechter Spitzbube sein. \u201eEs gibt keinen vern\u00fcnftigen Grund, warum sich jemand selbst des 5fachen Mordes bezichtigt, dabei noch 2 seiner besten Freunde belastet und viele Details schildert\u201d, erkl\u00e4rte Richter Steffen. Wenn das so einfach war, h\u00e4tten sich das auch die Anw\u00e4lte denken m\u00fcssen, die auf Freispruch pl\u00e4dierten. Laut Urteil m\u00fcssen 6 solcher Spitzbuben vor dem D\u00fcsseldorfer Gericht als Verteidiger aufgetreten sein. Allen voran Rechtsanwalt Greven, D\u00fcsseldorf, denn der prangerte die von der Staatsanwaltschaft geforderte Verurteilung seines Mandanten K\u00f6hnen, so sie denn Wirklichkeit w\u00fcrde, in seinem Pl\u00e4doyer (\u201eFreispruch ohne Wenn und Aber\u201d) als Staatsverbrechen an.<\/p>\n<p>Da\u00df ein bekannter Staranwalt so etwas tut, ist \u00e4u\u00dferst ungew\u00f6hnlich. Seinem Ruf kann so et-was nur schaden. Greven hatte also anscheinend keinen vern\u00fcnftigen Grund dazu, sich derartig mit der Macht zu konfrontieren. Inmitten der allgemeinen gespielten Ratlosigkeit, sich Grevens Haltung zu erkl\u00e4ren, mu\u00dfte mal wieder der Gerichts-Guru Mauz vom Spiegel ran: \u201eDer (Greven) ist ein k\u00fcnstlerischer Mensch. Die Skizzen, die er auf Reisen macht, sind anspruchsvoll, erz\u00e4hlen dem Betrachter etwas, sind keine Kritzeleien.\u201d<\/p>\n<p>Hieraus soll Mauzens Leserschaft dann lernen: \u201eEr ist eher ein Mensch der Intuition, kein kalter Planer, aber gelegentlich, wie jeder lntuitive&#8216; seinen Intuitionen ausgeliefert.\u201d Ebenso sch\u00f6n gesagt wie blanker Unsinn &#8211; und dieses ganze Geblubber nur, um Greven stellvertretend f\u00fcr alle anderen Anw\u00e4lte, die darauf bestanden hatten, da\u00df ihre Mandanten nicht verurteilt werden d\u00fcrften, so richtig niederzumachen. \u00dcber Felix K\u00f6hnen, der den Brand entz\u00fcndet haben sollte, berichtete die Presse, er habe die Richter im Saal als \u201eSchweine\u201d beschimpft und noch einmal seine Unschuld beteuert. In den Kreisen der Jugendlichen, mit denen K\u00f6hnen bekannt war, einschlie\u00dflich seiner ehemaligen Klassenkameraden, h\u00e4lt sich unbeirrt die Kunde: Der war an dem Brandanschlag ganz bestimmt nicht beteiligt. Und Christian Buchholz? Alle \u00fcber Gartmanns Gest\u00e4ndnis hinausgehenden Umst\u00e4nde der Tat wurden in der Urteilsbegr\u00fcndung als Erkl\u00e4rung f\u00fcr das unaufgekl\u00e4rte Tatgeschehen aufbereitet. Ob es das Weg-Zeit-Diagramm, die Frage nach dem Brandbeschleuniger, die Brandlegung selbst oder die Ausbreitung des Brands betraf, in allem erkl\u00e4rte das Gericht die Geschichte f\u00fcr wahr, die die Ermittlungsorgane konstruiert hatten. Da\u00df die Ermittlungen selbst eine einzige Katastrophe waren, war v\u00f6llig egal. Die Richter gingen sogar so weit, da\u00df sie Christian Rehers Aussage, die unter omin\u00f6sen Vernehmungsumst\u00e4nden zustandegekommen war, als zu G.s Gest\u00e4ndnis \u201edeckungsgleiche Version\u201d w\u00fcrdigten, die \u201enicht durch Vorhalte der Vernehmungsbeamten\u201d zustandegekommen sei. Bei dem skandal\u00f6sen Verhalten, das eine Reihe dieser Beamten bei den Vernehmungen gezeigt hatte, und der darauffolgenden Mauerei als Zeugen vor Gericht dokumentierte diese Feststellung des Gerichts einen beispielhaften Akt von Hellseherei.<\/p>\n<p>Wer so Wahrheitsfindung betreibt, wird am Ende im Reich seiner eigenen Vermutungen landen. Da\u00df auf diese Weise keine konkreten Hintergr\u00fcnde des Verbrechens aufgedeckt werden konnten und Schmitt, Hak Pao und Konsorten reingewaschen wurden, wirkte am Ende nur gewollt. Mit der Begr\u00fcndung des Urteils in Schriftform werden sich dessen Fehler im n\u00e4chsten Jahr noch weit sch\u00e4rfer herauskristallisieren. Ob dies den m\u00f6glicherweise zu Unrecht Verurteilten viel n\u00fctzen wird? Nur wenn das Revisionsgericht kein politisches Urteil f\u00e4llen w\u00fcrde. So etwas zu hoffen, w\u00e4re wohl Tr\u00e4umerei. Das Revisionsgericht kennt seinen politischen Auftrag und wird ihn ausf\u00fchren.<\/p>\n<h1>Anmerkung<\/h1>\n<p>Am 29 Mai 1993 wurden in Solingen f\u00fcnf t\u00fcrkische Frauen und M\u00e4dchen durch einen Brandschlag ermordet. Das war der traurige H\u00f6hepunkt einer Terrorwelle gegen hier lebende Ausl\u00e4nderinnen, die bis heute anh\u00e4lt. Diese Anschl\u00e4ge wurden und werden durch rassistische \u00c4u\u00dferungen von vielen Seiten angeheizt, u.a. durch die Diskussion um die Abschaffung des Asylgesetzes. Durch die Ungereimtheiten bei der Urteilsverk\u00fcndung, wurde der Anla\u00df f\u00fcr den Proze\u00df in den Hintergrund ger\u00fcckt. Die auf diesen Seiten dokumentierten Positionen zum Proze\u00dfausgang, stellen jedoch keine einheitliche Meinung der Redaktion dar.<\/p>\n<h1>Rechtsstaat? &#8211; Ein Kommentar<\/h1>\n<p>Am 13.10.95 wurde das Ergebnis eines 1 1\/2 Jahre andauernden Prozesses bekanntgegeben, von dem viele erwarteten, da\u00df die T\u00e4ter endlich verurteilt werden.<\/p>\n<p>Die Medien liefen schon morgens um 5.30 Uhr hei\u00df mit Vermutungen und Spekulationen \u00fcber den Proze\u00dfausgang an den so viele Menschen so hohe Erwartungen hatten. Die von den Medien beeinflu\u00dfte Bev\u00f6lkerung, die sich nicht weiter mit dem Fall besch\u00e4ftigt hatte, wollte die jungen T\u00e4ter, die schon seit 21\/2 Jahren in U-Haft sitzen, verurteilt sehen in dem Glauben, da\u00df dort auch die richtigen T\u00e4ter sitzen. In dem Glauben, da\u00df das BKA damals gr\u00fcndlich und gewissenhaft ermittelt hat und da\u00df die Staatsanwaltschaft ja wohl keine Unschuldigen 21\/2 Jahre im Gef\u00e4ngnis lasse.<\/p>\n<p>Der sechste Strafsenat des Oberlandesgerichts entt\u00e4uschte, bis auf die Menschen die den Proze\u00df verfolgt haben, scheinbar keinen. Die 4 jungen M\u00e4nner wurden alle des f\u00fcnffachen Mordes und des 1 4fachen versuchten Mordes f\u00fcr schuldig befunden. Ein Urteil, da\u00df auf den ersten Blick gerecht aussieht.<\/p>\n<p>Wenn man sich allerdings etwas genauer mit dem Fall besch\u00e4ftigt hat und auf vielen Proze\u00dftagen anwesend war, kommt einem eine gewisse Wut und Trauer im Bauch hoch.<\/p>\n<p>Man fragt sich, wo sind die Aussagen von V-Mann Schmitt, wo sind die versuchten Gest\u00e4ndnisse, wo ist die Aussage eines Angeklagten geblieben: \u201eIch war es alleine, die anderen haben damit nichts zu tun\u201d, wo ist die Aussage von zwei Angeklagten geblieben \u201eIch bin unschuldig\u201d. Wo ist die Aussage des vierten Angeklagten Ich mu\u00dfte solange stehen bis ich gestand&#8216;, wo sind verdammt noch mal die ganzen Zweifel an der Konstruktion des Weg-Zeit Ablaufs geblieben?<\/p>\n<p>Es kamen in dieser langen Proze\u00dfdauer immer mehr Zweifel an der T\u00e4terschaft von drei der vier Angeklagten zum Vorschein, die ein Urteil \u201eIm Zweifel f\u00fcr den Angeklagten\u201d mehr als n\u00f6tig gemacht h\u00e4tten. Ich frage mich, wie weit sind wir schon, da\u00df wir in unserem Rechtsstaat Kinder verheizen, um von Ermittlungspannen abzulenken und uns im Ausland damit br\u00fcsten k\u00f6nnen \u201eDer Rechtsstaat reagiert wirksam gegen Gewalt\u201d oder \u201eWir sind auf dem rechten Auge nicht blind\u201d.<\/p>\n<p>F\u00fcr mich, der den Proze\u00df aufmerksam verfolgt hat, ist dieses Urteil ein Schlag ins Gesicht eines jeden gerecht denkenden B\u00fcrgers. Es ist ein rein politisches Urteil, das mit der versuchten Wahrheitsfindung im eigentlichen Proze\u00df nichts zu tun hat. Als ich die Urteilsbegr\u00fcndung h\u00f6rte, dachte ich, wozu man diesen langen Proze\u00df \u00fcberhaupt machte, wenn man am Schlu\u00df die ganze Beweisaufnahme \u00fcbersieht und s\u00e4mtliche Zweifel unter den Tisch kehrt.<\/p>\n<p>Ich kann nur jedem empfehlen, der einen Sinn f\u00fcr Gerechtigkeit besitzt, befa\u00dft Euch mit dem Solingen-Proze\u00df und seinem Ergebnis intensiv. Bildet Euch Eure eigene Meinung und macht etwas!<\/p>\n<p>Was am 13.10.1995 im Oberlandesgericht D\u00fcsseldorf abgelaufen ist, darf sich nicht wiederholen!<\/p>\n<p>Clyde<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Otto Mann \u201eUrteil einhellig begr\u00fc\u00dft\u201d &#8211; so lautete die Schlagzeile des Solinger Tageblatts am 14.10., einen Tag nach dem Schuldspruch. Soweit sich das auf Presse und TV-Medien bezog, stimmte das auff\u00e4llig. Dabei hatten die tags zuvor noch die Schelte &hellip; <a href=\"https:\/\/tacheles-solingen.de\/?p=169\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[3],"tags":[9,5,8],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/tacheles-solingen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/169"}],"collection":[{"href":"https:\/\/tacheles-solingen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/tacheles-solingen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/tacheles-solingen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/tacheles-solingen.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=169"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/tacheles-solingen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/169\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":219,"href":"https:\/\/tacheles-solingen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/169\/revisions\/219"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/tacheles-solingen.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=169"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/tacheles-solingen.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=169"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/tacheles-solingen.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=169"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}