{"id":1054,"date":"2017-03-21T16:15:37","date_gmt":"2017-03-21T16:15:37","guid":{"rendered":"http:\/\/tacheles-solingen.de\/?p=1054"},"modified":"2017-03-21T16:15:37","modified_gmt":"2017-03-21T16:15:37","slug":"nachbesserungen-bei-alg-ii-unterkunftskosten-nach-wie-vor-unzureichend","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/tacheles-solingen.de\/?p=1054","title":{"rendered":"Nachbesserungen bei ALG-II\u2013Unterkunftskosten nach wie vor unzureichend"},"content":{"rendered":"<p>Seit dem 1.1.2017 gelten neue Unterkunfts\u00adkosten f\u00fcr Hilfeempf\u00e4ngerInnen. Die erhoffte Erh\u00f6hung war allerdings nur unzureichend und liegt nur vier Euro \u00fcber dem Wert vom Juli 2012. So stellt sich die Entwicklung folgenderma\u00dfen dar:<!--more--><img loading=\"lazy\" class=\"aligncenter size-full wp-image-1055\" src=\"http:\/\/tacheles-solingen.de\/wp-content\/uploads\/2017\/03\/66_tabelle1.jpg\" alt=\"\" width=\"351\" height=\"94\" srcset=\"https:\/\/tacheles-solingen.de\/wp-content\/uploads\/2017\/03\/66_tabelle1.jpg 351w, https:\/\/tacheles-solingen.de\/wp-content\/uploads\/2017\/03\/66_tabelle1-300x80.jpg 300w\" sizes=\"(max-width: 351px) 100vw, 351px\" \/>Im Vergleich zu der am 1.1.2015 in Kraft getretenen Regelung erh\u00f6hten sich die Ober\u00adgrenzen f\u00fcr Grundmiete und Nebenkosten pro m\u00b2 f\u00fcr die verschiedenen Haushaltsgr\u00f6\u00dfen wie folgt:<br \/>\nBei einer Person um 0,34 \u20ac, bei zwei Pers\u00adonen um 0,26 \u20ac, bei drei Personen um 0,20 \u20ac, bei vier Personen um 0,45 \u20ac, bei f\u00fcnf Pers\u00adonen um 0,29 \u20ac.<br \/>\nEtwas mehr als 50 % der Bedarfsgemein\u00adschaf\u00adten sind Ein-Personen-, sogenannte Single-Haushalte. Vier und mehr Personen-Haushalte sind im Vergleich dazu marginal vorhanden. Deshalb ist es richtig, sich bei der Bewertung der Regelung der Kosten der Unterkunft auf die Single-Haushalte zu konzentrieren.<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" class=\"aligncenter size-full wp-image-1056\" src=\"http:\/\/tacheles-solingen.de\/wp-content\/uploads\/2017\/03\/66_tabelle2.jpg\" alt=\"\" width=\"354\" height=\"92\" srcset=\"https:\/\/tacheles-solingen.de\/wp-content\/uploads\/2017\/03\/66_tabelle2.jpg 354w, https:\/\/tacheles-solingen.de\/wp-content\/uploads\/2017\/03\/66_tabelle2-300x78.jpg 300w\" sizes=\"(max-width: 354px) 100vw, 354px\" \/>Die H\u00f6chstmieten bei den Grundmieten wurden also in 4,5 Jahren um 0,18 \u20ac pro m\u00b2 gesenkt. Das sind 9 \u20ac bei 50 m\u00b2. In zwei Jahren seit 2015 stiegen diese nur um 0,06 \u20ac.<br \/>\nDie NRW-Bank hat f\u00fcr Solingen in der Mittleren Angebotsmiete (Wiedervermie\u00adtung) im Bestand f\u00fcr 2014 6 \u20ac pro m\u00b2 ermittelt und festgestellt, dass die mittlere Ange\u00adbotsmiete im Zeitraum von 2013 auf 2014 um 2,5 % gestiegen ist. Die Entwicklung des preis\u00adg\u00fcnstigsten Viertels der Angebotsmiete (Wiedervermietung und Erstanmietung) ist nach Angaben der NRW-Bank in Solingen von 2013 bis 2014 um 5 % gestiegen. Auch der Wohnungsmarktbericht 2013 der Stadt Solingen ermittelte 6,89 \u20ac pro m\u00b2 durchschnittlich f\u00fcr einen 50 m\u00b2-Einpersonen-Haushalt.<br \/>\nAuch wenn zur Festlegung dieser Ober\u00adgrenzen der niedrigste Wert in der untersten Wohnlage zu Grunde gelegt werden muss (Bundessozialgericht), kann mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass hier in den letzten 4,5 Jahren eine Steigerung und keine Senkung der Grundmietenpreise stattgefunden hat. Selbst wenn man davon ausgeht, dass es in den letzten Jahren hier keine oder nur geringf\u00fcgige Steigerungen gab, hat die Stadt Solingen in ihrer Dienstanweisung f\u00fcr die Kosten der Unterkunft (KdU), g\u00fcltig ab 1.6.2012, f\u00fcr einen Ein-Personenhaushalt (50 m\u00b2) 258 \u20ac (5,16 \u20ac\/m\u00b2) festgelegt. Hierbei ist allerdings vom niedrigsten Wert der mittleren Wohnlage ausgegangen worden. Auf diesem Hinter\u00adgrund kommt es seit Januar 2015 zu der paradoxen Situation, dass als angemessen anerkannte Wohnungen nun nicht mehr angemessen sind.<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" class=\"aligncenter size-full wp-image-1057\" src=\"http:\/\/tacheles-solingen.de\/wp-content\/uploads\/2017\/03\/66_tabelle3.jpg\" alt=\"\" width=\"353\" height=\"81\" srcset=\"https:\/\/tacheles-solingen.de\/wp-content\/uploads\/2017\/03\/66_tabelle3.jpg 353w, https:\/\/tacheles-solingen.de\/wp-content\/uploads\/2017\/03\/66_tabelle3-300x69.jpg 300w\" sizes=\"(max-width: 353px) 100vw, 353px\" \/>Damit wird die Steigerung der Nebenkosten (NK) in den letzten 4,5 Jahren, im Rahmen der KDU-Richtlinien, von nur 13 \u20ac f\u00fcr einen 50 m\u00b2-Haushalt angenommen.<br \/>\nNebenkosten in 2017 nicht ber\u00fccksichtigt<br \/>\nAllein im Vergleich zum letzten Jahr stiegen die Grundabgaben in 2017 um 38 \u20ac f\u00fcr eine Solinger Durchschnittsfamilie (ST 12.11.16). Diese Erh\u00f6hungen in 2017 sind aber bei der Neuberechnung nicht ber\u00fccksichtigt worden. Deshalb werden die neuen Werte der Mietobergrenzen, kaum in Kraft getreten, schon bald keinen Bestand mehr haben, weil sie den realen Verh\u00e4ltnissen f\u00fcr diejenigen, welche eine neue Wohnung anmieten wollen oder m\u00fcssen, nicht entsprechen. F\u00fcr die Bestandsmieten m\u00f6gen sie\u00a0 noch ertr\u00e4glich sein. Wer aber mit den h\u00f6heren Mieten bei den Neuvermietungen rechnen muss, wird weiter \u201eim Regen stehen gelassen\u201c und muss aus seinem Regelsatz zur Miete selbst hinzu zahlen. Somit werden wir sp\u00e4testens in einem halben Jahr \u00e4hnliche Verh\u00e4ltnisse wie im Januar 2016 haben, wo mehr als 2500 Hilfeempf\u00e4nger in dieser Stadt durchschnittlich 71,12 \u20ac Miete aus ihrem Regelsatz (409, bzw 368 \u20ac) hinzu zahlen m\u00fcssen und dann weit unter dem Existenzminimum mit etwa 330 Euro im Monat leben (Essen, Kleidung, Strom, Telefon usw.) m\u00fcssen.<br \/>\nZwar will die Verwaltung zuk\u00fcnftig Nach\u00adbesserungen an den Regelungen f\u00fcr die Unterkunftskosten auch ohne Gutachten (60 000 \u20ac), \u00fcber eine Indexanpassung an Mieten und Nebenkosten vornehmen, aber auf einen Zeitpunkt daf\u00fcr wollte sie sich bislang nicht festlegen lassen.<br \/>\nAuch die Verwaltung hatte Ende 2016, vor der Haushaltsverabschiedung, noch mit einer gr\u00f6\u00dferen Erh\u00f6hung gerechnet und deshalb f\u00fcr die Haushaltsberatungen \u2013 vor dem neuen Ergebnis des Gutachtens \u2013 0,50 \u20ac pro m\u00b2 zun\u00e4chst angesetzt. Dies wurde, von der Politik kaum wahrgenommen, wenige Tage vor der Haushaltsverabschiedung mittels einer Ver\u00e4nderungsliste korrigiert, wobei 800 000 \u20ac eingespart wurden. Schon im Jahr 2016 wurden durch die gesenkten Werte nach dem Gutachten etwa 1 Millionen \u20ac bei den KdU eingespart. In zwei Jahren wurden hier also fast 2 Millionen \u20ac\u00a0 weniger ausgegeben, als die Verwaltung zun\u00e4chst f\u00fcr realistisch hielt.<br \/>\nDie Gutachter-Firma Analyse und Konzepte hat sich mit dem alten und dem neusten, nachgebesserten Gutachten selbst disqualifiziert. Deren Gesch\u00e4ftsmodell besteht offensichtlich darin, dass f\u00fcr finanzschwache St\u00e4dte geringste KdU-Werte errechnet werden. Die Stadt Solingen w\u00e4re gut beraten, f\u00fcr die n\u00e4chste Begutachtung in einem transparenten Verfahren eine andere Firma auszuw\u00e4hlen.<\/p>\n<p>Was tun bei nicht angemessenen Mieten?<br \/>\nMit einer Dienstanweisung zur \u00dcbergangsregelung f\u00fcr die Anerkennung der angemessenen\u00a0 Kosten\u00a0 der\u00a0 Unterkunft\u00a0 f\u00fcr\u00a0 Leistungsbezieher im Rechtskreis SGB II und SGB XII vom\u00a0 22.4.2016\u00a0 hat\u00a0 der\u00a0 Sozialdezernent, Jan Welzel, auf die Probleme der Hilfeempf\u00e4nger, eine neue, angemessene Wohnung zu finden, reagiert. In einem ersten Gespr\u00e4ch zwischen Politik und Verwaltung im Januar 2017, \u00fcber die\u00a0 Neuregelung\u00a0 der\u00a0 KdU,\u00a0 wurde\u00a0 gekl\u00e4rt, dass die Dienstanweisung weiter gilt. Entsprechend\u00a0 dieser Anweisung\u00a0 kann,\u00a0 wenn keine angemessene Wohnung gefunden wurde,\u00a0 eine\u00a0 Verl\u00e4ngerung\u00a0 der\u00a0 Frist\u00a0 (6\u00a0 Monate) zur\u00a0 Mietsenkung\u00a0 einger\u00e4umt\u00a0 werden,\u00a0 wenn der\u00a0 Leistungsempf\u00e4nger\u00a0 seine\u00a0 bisherigen Bem\u00fchungen\u00a0 der\u00a0 Wohnungssuche\u00a0 aussagekr\u00e4ftig\u00a0 glaubhaft\u00a0 macht.\u00a0 Diese\u00a0 Glaubhaftmachung\u00a0 \u201ekann\u00a0 zum\u00a0 Beispiel\u00a0 durch\u00a0 eine Best\u00e4tigung\u00a0 einer\u00a0 anderen\u00a0 Stelle\u00a0 (z.B. Genossenschaften)\u00a0 oder\u00a0 durch\u00a0 eine\u00a0 Best\u00e4tigung\u00a0 der\u00a0 den\u00a0 Leistungsempf\u00e4nger\u00a0 bei\u00a0 der Wohnungssuche\u00a0 unterst\u00fctzenden\u00a0 Sozialen Beratungsstelle erfolgen\u201c.<\/p>\n<p>Das Solinger Arbeitslosenzentrum SALZ r\u00e4t, unter Berufung auf diese positiv zu bewertende Dienstanweisung:<br \/>\n1.\u00a0 Lassen\u00a0 Sie\u00a0 sich\u00a0 von\u00a0 Wohnungsgesellschaften wie dem Spar- und Bauverein oder<br \/>\nder LEG und generell von Vermietern best\u00e4tigen, wenn diese keine angemessene Wohnung f\u00fcr sie haben.<br \/>\n2. Lassen Sie sich von Beratungsstellen, die Ihnen bei der Wohnungssuche behilflich waren,\u00a0 es\u00a0 bescheinigen,\u00a0 wenn\u00a0 trotz\u00a0 intensiver Bem\u00fchungen\u00a0 kein\u00a0 angemessener\u00a0 Wohnraum gefunden wurde.<br \/>\n3.\u00a0 Beantragen\u00a0 Sie\u00a0 einen\u00a0 Wohnberechtigungsschein und lassen Sie sich in die Liste<br \/>\nder Wohnungssuchenden beim Wohnungsamt eintragen.<br \/>\n4.\u00a0 Falls\u00a0 Ihnen\u00a0 ein\u00a0 Umzug\u00a0 aus\u00a0 gesundheitlichen\u00a0 Gr\u00fcnden\u00a0 nicht\u00a0 zuzumuten\u00a0 ist,\u00a0 weil Verwandte in der Umgebung gepflegt werden m\u00fcssen,\u00a0 die\u00a0 Kinderbetreuung\u00a0 oder\u00a0 der\u00a0 Weg zur Arbeit erheblich erschwert wird, teilen Sie dieses dem Jobcenter oder Sozialamt schriftlich mit.<br \/>\n5. Falls ein Umzug teurerer wird als gew\u00f6hnlich (Krankheit, keine Helfer, Demontage und Aufbau einer Einbauk\u00fcche usw.) teilen Sie es den\u00a0 Beh\u00f6rden\u00a0 mit,\u00a0 damit\u00a0 dies\u00a0 in\u00a0 der Wirtschaftlichkeitsberechnung\u00a0 f\u00fcr\u00a0 einen Umzug ber\u00fccksichtigt wird.<\/p>\n<p style=\"text-align: right;\">\n<em>Frank Knoche<\/em><\/p>\n<hr \/>\n<p style=\"text-align: left;\">Der Spruch des Monats &#8230;<br \/>\nstammt vom CDU-Fraktionsvorsitzenden Carsten Voigt. In der Sitzung des Sozial\u00adausschusses vom 26. Januar warf er den Gr\u00fcnen, welche Kritik an der ihrer Meinung nach unzureichenden Nachbesserung bei den Kosten der Unterkunft f\u00fcr Arbeits\u00adlosengeld II- und Grundsicherungsemp\u00adf\u00e4nger\u00adInnen \u00e4u\u00dferten, vor, dass diese ein \u201eRund-um-Wohlf\u00fchlpaket\u201c f\u00fcr die von Mietsenkungen betroffenen Hilfeempf\u00e4nger schn\u00fcren wollten.<\/p>\n<hr \/>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Ermessensspielraum nutzen<\/strong><br \/>\n<strong>Ein Kommentar von Frank Knoche<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Unsoziale Bundesgesetze und Bundes\u00adsozialgerichtsentscheidungen binden den Kommunen und Jobcentern vor Ort weitgehend die H\u00e4nde. Ihr Spielraum f\u00fcr ihre Ermessensentscheidungen ist nicht besonders gro\u00df. Aber es gibt diesen Spielraum. Das er im Solinger Jobcenter, wie auch in den meisten anderen St\u00e4dten, nur unzureichend genutzt wird, hat Ursachen. Es mangelt an ausreichend qualifiziertem Personal f\u00fcr diese schwierige und durch die unsoziale Hartz-Gesetzgebung gepr\u00e4gte Arbeit. Umso gr\u00f6\u00dfer sollte der Respekt vor Beh\u00f6rdenmitarbeiterinnen sein, die kompetent und fair (geblieben) sind. Aber es trauen sich immer noch viel zu wenige Sachbearbeiter, eigene Ermessensentschei\u00addungen zu treffen. All zu oft werden Ent\u00adscheidungen b\u00fcrokratisch vom Schreibtisch aus beschieden, ohne die spezifischen Probleme der Betroffenen erfragt zu haben und zu kennen. Dies passiert um so mehr, wenn sich Leistungsabteilungen vor ihren \u201eKunden\u201c, den Leistungsempf\u00e4ngern abschotten. Dies zu ver\u00e4ndern, die Atmos\u00adph\u00e4re in einer Einrichtung zu verbessern, das ist in aller erster Linie Aufgabe der Verantwortlichen.\u00a0 Dies ist nicht einfach und braucht seine Zeit, aber man muss damit anfangen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Seit dem 1.1.2017 gelten neue Unterkunfts\u00adkosten f\u00fcr Hilfeempf\u00e4ngerInnen. Die erhoffte Erh\u00f6hung war allerdings nur unzureichend und liegt nur vier Euro \u00fcber dem Wert vom Juli 2012. 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