{"id":312,"date":"2016-06-19T14:17:23","date_gmt":"2016-06-19T14:17:23","guid":{"rendered":"http:\/\/tacheles-solingen.de\/?p=312"},"modified":"2016-06-19T15:10:48","modified_gmt":"2016-06-19T15:10:48","slug":"kosten-der-unterkunft","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/tacheles-solingen.de\/?p=312","title":{"rendered":"Kosten der Unterkunft"},"content":{"rendered":"<h1>Angemessene Wohnungen statistisch vorhanden, aber real nicht verf\u00fcgbar<\/h1>\n<p>Jede Woche finden in Solingen mindestens zwei Wohnungs-Zwangsr\u00e4umungen\u00a0 statt. Die Notunterk\u00fcnfte f\u00fcr Obdachlose sind voll. Seit langer Zeit sind dort wieder mehrere Kinder und noch mehr Jugendliche untergebracht.<!--more-->Die Situation hilfsbed\u00fcrftiger Menschen wird auch in unserer Stadt, gerade auf dem Hintergrund eines f\u00fcr sie immer enger werdenden Wohnungsmarktes, zunehmend unertr\u00e4glicher. Dies hat auch nicht unerheblich, etwas mit den Regelungen des sogenannten Schl\u00fcssigen Konzeptes zu tun, in dem die Mietobergrenzen f\u00fcr Arbeitslosengeld-II- und Grundsicherungs-Empf\u00e4ngerInnen festgelegt wurden.<\/p>\n<p>Schon f\u00fcr Ende des alten und Anfang des neuen Jahres, dann f\u00fcr Mitte dieses Jahres, sollte eine \u00dcberpr\u00fcfung der KDU-Regelung eintreten. Jetzt sieht es so aus, dass hier erst im dritten Quartal des Jahres etwas passieren wird. Das ist eigentlich nicht akzeptabel, denn fast jeder wei\u00df, dass wir ein erhebliches soziales Problem haben und es wegen der zu erwartenden finanziellen Haushalts-Mehrausgaben nur darum geht, wann eine neue Regelung in Kraft tritt. Hier dr\u00e4ngt sich der Eindruck auf, dass die zust\u00e4ndige Verwaltung, auf dem R\u00fccken der Betroffenen, auf Zeit spielt. Der versprochene Bestandsschutz war zun\u00e4chst nahezu wirkungslos, wurde dann etwas nachgebessert, hat aber an dem Problem kaum etwas ge\u00e4ndert. Im Arbeitslosenzentrum SALZ erscheinen jeden Tag zwei drei Hilfeempf\u00e4nger die aus ihrem Regelsatz zum Leben 20 bis 200 Euro f\u00fcrs Wohnen aufbringen m\u00fcssen, die dann beim allt\u00e4glichen Lebensunterhalt fehlen.<\/p>\n<h1>Mindestens 2520 Hilfeempf\u00e4ngerInnen zahlen zu<\/h1>\n<p>Viele schaffen es nicht innerhalb der Frist von 6 Monaten ihre Unterkunftskosten zu senken, weil sie keine angemessene neue Wohnung finden. Im Jahr 2012 mussten bundesweit knapp 800.000 Bedarfsgemeinschaften im Durchschnitt 64 Euro f\u00fcr die Miete selbst aufbringen (BT-Drs. 17\/11946,7). Inzwischen ist das sicherlich mehr geworden. Stand Januar 2016 mussten in Solingen von insgesamt 7499 Bedarfsgemeinschaften (eine Bedarfsgemeinschaft hat durchschnittlich 1,9 Personen) im ALG-II-Bezug, 1056 Bedarfsgemeinschaften zur Miete hinzuzahlen. Bei einem Ein-Personen-Haushalt betrug dies durchschnittlich 71,12 Euro. Bei den Bedarfsgemeinschaften der Grundsicherung im Alter oder Erwerbsunf\u00e4higkeit beim Sozialamt m\u00fcssen derzeit 270 Hilfeempf\u00e4ngerInnen zuzahlen. Somit leben in dieser Stadt mindestens 2520 Hilfempf\u00e4ngerInnen, die aus dem Regelsatz f\u00fcr das allt\u00e4gliche Leben (404 bzw. 364 Euro bei Paaren) zur Miete hinzuzahlen m\u00fcssen, weit unter dem Existenzminimum<br \/>\nVielen davon bleibt f\u00fcr den monatlichen Lebensunterhalt weniger \u00fcbrig als ein starker Raucher allein f\u00fcr seine Rauchwaren ausgibt.<\/p>\n<p>Ein konkretes Beispiel: Eine alleinerziehende Mutter hat 20 Jahre auf der Couch in ihrem Wohnzimmer geschlafen und auf vieles verzichtet, damit die drei Kinder u. a. ein eigenes Zimmer hatten. Sie ist stolz darauf, dass aus allen Kindern etwas geworden ist. Jetzt ist das letzte Kind aus der SBV-Wohnung ausgezogen und sie soll 160 Euro zur Miete hinzuzahlen, weil sie auch im Bauverein bislang keine preiswertere Wohnung gefunden hat. Ihr bleiben dann noch 244 Euro monatlich zum Leben.<\/p>\n<h1>Von 10 freien Wohnungen nur 2 verf\u00fcgbar<\/h1>\n<p>Rechtlich ist die Kommune verpflichtet, \u201eh\u00f6here als die als angemessen geltende Mieten anzuerkennen, wenn es im \u00f6ffentlich gef\u00f6rderten Wohnraum solche Wohnungen nicht gibt\u201c (SG K\u00f6ln, 30.01.2006 \u2013 S 14 AS 41\/05 ER), oder zumindest, wenn nachweisbar ist, dass kein entsprechender angemessener Wohnraum verf\u00fcgbar ist, muss die tats\u00e4chliche Miete anerkannt werden. Die zust\u00e4ndige Verwaltung zeigt aber keine klare Regelung auf, in welcher Weise dieser Nachweis erbracht werden kann und muss, obwohl sie dazu rechtlich verpflichtet ist.<\/p>\n<p>Bislang galt noch die Regelung, dass man sich beim Wohnungsamt melden muss, um freie angemessene Wohnungen angezeigt zu bekommen. Wenn dies innerhalb von drei Monaten nicht geschieht, muss die alte, nicht angemessene Wohnung weiter gezahlt werden, bzw. die Genehmigung f\u00fcr den Bezug einer etwas teureren, neuen Wohnung erteilt werden. Eine solche Regelung, die kaum jemanden schriftlich bekannt ist, hat sich als nicht praktikabel erwiesen. Jetzt gibt es beim Wohnungsamt die lakonische Auskunft (auch dokumentiert durch Aush\u00e4nge), dass es keine angemessenen Wohnungen mehr gibt. Dies wird dort jedoch dem konkreten Hilfeempf\u00e4nger nicht schriftlich best\u00e4tigt. Wie soll also nachgewiesen werden, dass theoretisch vorhandene Wohnungen (laut Schl\u00fcssigen Konzept), praktisch und real nicht verf\u00fcgbar ist? Hinzu kommt da ja auch, dass von 10 freien Wohnungen nur etwa 2 f\u00fcr ALG-II-Beziehende konkret verf\u00fcgbar sind, weil Arbeitslose oft auch verschuldet sind (Schufa), den gew\u00fcnschten Gehaltsnachweis nicht vorlegen k\u00f6nnen und gerade Migranten oder Alleinerziehende mit Kindern es auf dem Wohnungsmarkt besonders schwer haben.<\/p>\n<h1>Verwaltung versteht das Problem nicht<\/h1>\n<p>Wenn jetzt das Jobcenter und der neue Sozialdezernent, Jan Welzel, das Problem herunterspielen, weil 86 Prozent der Hilfeempf\u00e4ngerInnen ja in einem angemessenen Wohnraum leben w\u00fcrden und nicht hinzuzahlen m\u00fcssten, dann zeigt diese Argumentation nur, dass das Problem hier nicht verstanden wird. Die aller meisten Betroffenen wohnen unter den Bedingungen von Bestandsmieten, die in den letzten Jahren nur relativ leicht erh\u00f6ht wurden. Die gro\u00dfen Probleme entstehen aber, wenn ein Umzug notwendig wird, etwa weil die Wohnverh\u00e4ltnisse unzumutbar oder ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft auszieht (\u00e4lter gewordene Kinder, Trennung usw.) und die Wohnung f\u00fcr die geringere Personenzahl zu teuer wird. Bei jeder Neuvermietung erh\u00f6hen n\u00e4mlich die Vermieter in der Regel die alte Grundmiete. Diese ist dann nicht mehr angemessen und die Betroffen m\u00fcssen dann, weil sie nicht umziehen d\u00fcrfen und k\u00f6nnen monatelang aus dem Regelsatz zuzahlen. So werden sie in die Verschuldung getrieben, was immer \u00f6fter mit Strom- und Energiesperren oder Zwangsr\u00e4umungen endet.<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" class=\"aligncenter wp-image-326\" src=\"http:\/\/tacheles-solingen.de\/wp-content\/uploads\/2016\/06\/64-Jobcenter-Pfennigfuchser-300x200.jpg\" alt=\"64-Jobcenter-Pfennigfuchser\" width=\"600\" height=\"400\" srcset=\"http:\/\/tacheles-solingen.de\/wp-content\/uploads\/2016\/06\/64-Jobcenter-Pfennigfuchser-300x200.jpg 300w, http:\/\/tacheles-solingen.de\/wp-content\/uploads\/2016\/06\/64-Jobcenter-Pfennigfuchser-768x512.jpg 768w, http:\/\/tacheles-solingen.de\/wp-content\/uploads\/2016\/06\/64-Jobcenter-Pfennigfuchser-450x300.jpg 450w, http:\/\/tacheles-solingen.de\/wp-content\/uploads\/2016\/06\/64-Jobcenter-Pfennigfuchser.jpg 900w\" sizes=\"(max-width: 600px) 100vw, 600px\" \/><br \/>\nAuch die Argumentation des Wohnungsamtes, wonach die Angemessenheitsgrenzen angesichts etwa 4000 leerstehender Wohnungen in dieser Stadt, in Ordnung w\u00e4ren, ist grotesk. Wer die Wohnungs- und Sozialverwaltung kritisiert, dass sie &#8211; obwohl schon vor zwei Jahren von der Politik dazu aufgefordert wurde verst\u00e4rkt die Unterbringung von zu uns Gefl\u00fcchteten in privaten Wohnraum zu betreiben &#8211; bislang nur 167 private Wohnungen angemietet hat, der bekommt zu h\u00f6ren, dass diese Zahl der leerstehenden Wohnungen nicht sehr belastbar und es \u00e4u\u00dferst schwierig sei, hier Menschen mit Wohnungen zu versorgen.<\/p>\n<h1>\u00dcbergangsl\u00f6sungen und Anforderungen f\u00fcr eine \u00dcberpr\u00fcfung<\/h1>\n<p>In der Sozialausschusssitzung am 05. April wurde auf Initiative von Gr\u00fcnen, Linken und SPD beschlossen, eine \u00dcberpr\u00fcfung des sogenannten Schl\u00fcssigen Konzept, nicht wie die Verwaltung es wollte, im zweiten Halbjahr, sondern bereits im 3. Quartal des Jahres vorzunehmen. Leider fanden die Vorschl\u00e4ge der Gr\u00fcnen bez\u00fcglich einer \u00dcbergangsl\u00f6sung und der Kriterien an ein neues Gutachten hier noch keine Mehrheit. Hierzu werden aber noch, bevor der Auftrag vergeben wird, Beschl\u00fcsse gefasst werden m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Nach Auffassung der Gr\u00fcnen sollten dann folgende Regelungen vereinbart werden:<br \/>\n&#8211; Der Faktor der Bemessung der angemessenen Unterkunftskosten, soll auf Basis der Neuvermietungen, von den Gutachtern realistisch angesetzt bewertet werden.<br \/>\n&#8211; Ebenso sollte ein Verf\u00fcgbarkeitszuschlag gepr\u00fcft werden.<br \/>\n&#8211; Weiterhin m\u00fcsste die Situation der bereits vorhandenen Bedarfsgemeinschaften als Faktor f\u00fcr die Angemessenheit des verf\u00fcgbaren Wohnraums ber\u00fccksichtigt werden: Wie viele zahlen wieviel zur Miete hinzu?<br \/>\n&#8211; Die Nebenkosten, vor allem beim Wasser, sowie bei der zu erwartenden Grundsteuererh\u00f6hung sollen genauer erfasst und ber\u00fccksichtigt werden.<br \/>\n&#8211; Die Wohnungsmarktberichte der Stadt (Engp\u00e4sse bei Single- und Gro\u00dffamilien-Wohnungen) und des Landes sind hierbei einzubeziehen.<br \/>\n&#8211; Bis zum Ergebnis dieser \u00dcberpr\u00fcfung wird ein Ermessensspielraum von 20 Prozent \u00fcber die bisher geltenden Angemessenheitsgrenzen einger\u00e4umt.<br \/>\n&#8211; Der Stadtdienst Wohnen wird kurzfristig in die Lage versetzt, wenn dort keine angemessenen Wohnungen verf\u00fcgbar sind, entsprechende Bescheinigungen auszustellen, damit das Jobcenter die Fristen bei den Mietsenkungen verl\u00e4ngern, bzw. Zusagen zur Anmietung von etwas teureren Wohnungen geben kann und nach M\u00f6glichkeit sollte.<br \/>\n&#8211; Die Stadt erarbeitet und ver\u00f6ffentlicht eine klare, praktikable und verst\u00e4ndliche Regelung, wie und wann f\u00fcr Hilfeempf\u00e4ngerInnen der Nachweis erbracht werden kann, dass f\u00fcr sie kein entsprechender angemessener Wohnraum verf\u00fcgbar ist.<\/p>\n<p>Frank Knoche<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Angemessene Wohnungen statistisch vorhanden, aber real nicht verf\u00fcgbar Jede Woche finden in Solingen mindestens zwei Wohnungs-Zwangsr\u00e4umungen\u00a0 statt. Die Notunterk\u00fcnfte f\u00fcr Obdachlose sind voll. 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